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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/776-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.03.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Regionalentwicklungsausschuss erhält den Auftrag, die Schülerbeförderungssat-zung bis zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 zu überarbeiten.

 

Folgende Bereiche werden thematisiert:

 

  1. Qualitätsverbesserung der Schülerbeförderung
  2. Freistellung von Kosten für Eltern, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten
  3. Heben von Synergieeffekten mit den Schülerbeförderungssystemen der dänischen und Freien Schulen, ohne dass zusätzliche Kosten für den Kreis entstehen
  4. Beförderung zur „nächsten Schule“
  5. Überprüfung von Ungleichbehandlungen zwischen städtischen und ländlichen Bereichen

 

Hinsichtlich des Bereiches 2. Freistellung von Kosten für Eltern, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, erfolgte die Anpassung mit der 2. Änderungssatzung durch Beschluss des Kreistages vom 14.03.2016. Zusätzliche Änderungen der Satzung bzgl. der in Auftrag gegebenen Bereiche sollten erst nach weiterer inhaltlicher Beratung und Abstimmung mit den Elternbeiräten und dem Gemeinde- und Städtetag zum Schuljahreswechsel 2017/2018 erfolgen. Die abschließende Entscheidung des Kreistages sollte nach Möglichkeit noch im Jahre 2016 getroffen werden (Beschlusslage des Kreistages vom 14.03.2016).

 

Nach erfolgter Beratung mit den Elternbeiräten sowie dem Gemeindetag hat der Regionalentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 01.11.2016 folgende wesentlichen Beschlussempfehlungen für den Kreistag gefasst:

 

        die Aufnahme der Beförderungskosten bei offenen Ganztagsschulen, unter der Voraussetzung, dass am Schulstandort auch der Regelunterricht stattfindet,

        eine Reduzierung der zumutbaren Wartezeiten ab Klassenstufe 5 von bisher 90 Minuten auf 60 Minuten nach Unterrichtsschluss,

        Regelungen zur Erhebung und Verarbeitung von Daten sowie

        diverse, rein redaktionelle Anpassungen

 

Die Regelungen zur Erhebung und Verarbeitung von Daten sind vorbehaltlich der Zustimmung des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein beschlossen worden. Die zwischenzeitlich mit dem vorgenannten Datenschutz-beauftragten abgestimmte Regelung wurde in die 3. Änderungssatzung eingearbeitet.

 

Die Beschlüsse des Regionalentwicklungsausschusses sind in der anliegenden Synopse der Schülerbeförderungssatzung dargestellt.

 

Folgende Änderungsabsichten wurden aufgrund des Konsultationsverfahrens zunächst zurückgestellt, um weitere rechtliche Prüfungen und Abstimmungen mit dem Gemeindetag herbeizuführen:

 

        Wohnstandort statt zentraler Punkt in einer Gemeinde als Ausgangspunkt für die Schulwegberechnung,

        Anerkennung innerörtlicher Schülerbeförderung,

        Änderung bei der Radfahrentschädigung,

        Erhöhung und Anpassung der Eigenbeteiligung,

        Qualitätsanforderungen sowie

        Integration des Bildungstarifs in die Schülerbeförderungssatzung

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Auf Empfehlung des Regionalentwicklungsausschusses beschließt der Kreistag, die Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung entsprechend der in der Anlage beigefügten 3. Änderungssatzung anzupassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

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