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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 06.10.2016 hat die Verwaltung über die Kostensteigerungen im Bereich der IRLS Mitte berichtet.

 

Unter Bezug auf diese und die vorherigen Beratungen anlässlich der Sitzungen des Hauptausschusses am 03.07.2014, 09.10.2014 und 15.01.2015 werden weitere Informationen zum Stand des Neubaus, zu den Kostensteigerungen und der Anpassung des Leitstellenvertrages dargestellt.

 

Neubau

 

Im September 2015 wurden durch die Landeshauptstadt Kiel nach Durchführung eines Verfahrens nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) erste Planungsleistungen (Elektro sowie Lüftung und Klima) vergeben.

 

Die fachliche Betreuung der Planungen erfolgt durch das bauliche Fachpersonal der Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt (als Vergabestelle) und dem Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Kiel in einem kontinuierlichen Beteiligungsprozess.

 

Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V. Die Krankenkassen und Krankenkassenverbände (KKV) refinanzieren nur die tatsächlich erforderlichen Kosten in Höhe von 60%. Eine Kostenübernahmeaussage der Krankenkassen kann mithin als Indikator für die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme angesehen werden.

 

Die Raumplanung erfolgte für den Neubau der IRLS Mitte, bevor die Ergebnisse der aktuellen Personalnachbemessung vorlagen und wurde 2015 mit den KKV geeint. Sie richtet sich nach den Eckpunkten eines landesweiten Planungsprojektes für Leitstellen in Schleswig-Holstein. Diese wurden 2008 bis 2012 unter Beteiligung aller Verantwortlichen (Land, Kommunale Landesverbände, KKV) entwickelt und fortgeschrieben.

 

Mitte 2016 wurden die KKV über den aus der Personalnachbemessung resultierenden Flächenmehrbedarf informiert. Eine Zustimmung steht noch aus.

 

Die Landeshauptstadt Kiel muss als Planer und Betreiber der Leitstelle sicherstellen, dass die auszuführende Planung nach Realisierung eine Beständigkeit von mind. 20 Jahren hat. Somit wurden bereits Reserveflächen für die IRLS Mitte eingeplant. Wenn diese Flächen aufgrund der zu erwartenden weiter steigenden Einsatzzahlen und eines deshalb größeren Personalbedarfes benötigt werden, erfolgt seitens der KKV die Prüfung der tatsächlichen Erforderlichkeit und damit Refinanzierung. Nur die anerkannten Kosten werden durch Kosten- und Leistungsnachweise (KLN) dem Kreis in Rechnung gestellt. Durch die KKV nicht anerkannte Kosten gehen zu finanziellen Lasten der Landeshauptstadt Kiel. Für alle weiteren zur Eigennutzung vorgesehenen Flächen gilt dies dauerhaft.

 

Im Detail verteilen sich die Flächen (Nettogrundfläche) wie folgt:

 

Neubau gesamt

Bereits mit KKV geeint

Lfd. Nachver-handlung KKV

Reserveflächen IRLS

Eigennutzung Stadt Kiel

1.790 m²

965 m²

+ 166 (neu:1.131 m²)

363

296 m²

Kostenbe-teiligung Kreis

Ja

Ja, bei Einung

erst bei tats. Bedarf und Einung mit KKV

Nein

 

Im laufenden Prozess erfolgt zu unterschiedlichen Planungsständen die Ermittlung von Schätz- bzw. Plankosten zur Sicherstellung der Haushaltsvorsorge.

 

Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes des § 12 SGB V werden die Leistungsverzeichnisse im Rahmen der Vergabeprozesse durch die Fachplaner und Architekten erstellt. Die städtische Immobilienwirtschaft übernimmt die Vorprüfung. Die Prüfung und Vergabeveröffentlichung erfolgt unter Beteiligung des Rechtsamtes (Vergabestelle) sowie des Rechnungsprüfungsamtes der Landeshauptstadt Kiel.

 

Aktuell bereits ausgeschrieben sind u.a. die Erd- und Entwässerungsarbeiten, Rohbauarbeiten, Elektroarbeiten, Sanitär, Lüftung, Aufzugstechnik und Energieversorgung. Eine verlässliche Kostenprognose kann erst nach Abschluss der Vergabevorgänge erfolgen.

 

Die Mietanteile für die einzelnen Partner leiten sich nach Fertigstellung aus der haushaltstechnischen Abschreibung der Baukosten ab. Das seitens der Landeshauptstadt Kiel eingebrachte Grundstück von ca. 2.000 m² fließt nicht mit ein.

 

Die Zeitplanung für die Erstellung des Neubaus der IRLS Mitte sieht wie folgt aus:

Zeitrahmen

Planungsschritt

05/2015 – 08/2015

VOF-Verfahren für Planung und Bauleitung

09/2015 – 01/2016

Vorentwurfserstellung

02/2016 – 06/2016

Entwurfsplanung

07/2016 – 11/2016

Ausführungsplanung

11/2016 – 02/2017

Vergabeverfahren

02/2017 – 05/2018

Bauphase

 

Eine Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ist bislang nicht erfolgt.

 

Die Vertragspartner werden in den Sitzungen des Leitstellenbeirates über die aktuellen Sachstände informiert.

 

Personal

 

Bereits 2011 wurde eine erste Personalbemessung der IRLS Mitte und der KRLS Nord und West in Auftrag gegeben. Die steigenden Einsatzzahlen im Rettungsdienst machten 2015 eine erste Nachbemessung erforderlich. Diese wurde nach vorheriger Zustimmung der KKV und der Leitstellenpartner beauftragt und gemeinsam mit den Leitstellen Nord, West, Segeberg, Neumünster und Lübeck durchgeführt. Unter Anwendung von landesweit einheitlichen Bemessungsparametern auf alle beteiligten Leitstellen ergab sich für die IRLS Mitte ein Stellenmehrbedarf von 14 Planstellen. Die näheren Details der Entwicklung seit 2008 mit den aktuellen Planungs- und Umsetzungsständen sind der Anlage zu entnehmen.

 

In der Folge hat die Landeshauptstadt Kiel die zusätzlichen Planstellen im Stellenplan 2016 berücksichtigt und mit Haushaltsmitteln hinterlegt. Entsprechend werden die Plankosten in den KLN für die Abrechnung mit den KKV und Vertragspartnern eingestellt. Es wird berücksichtigt, dass sich die Besetzungsplanung der neuen Stellen auf die Jahre 2016/2017 verteilt.

 

Die für den Kreis Rendsburg-Eckernförde geplanten Kostensteigerungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Über wesentliche Investitionen und Personalkostenänderungen wurde regelmäßig im Leitstellenbeirat unterrichtet.

 

Auch wenn die tatsächlichen Kostensteigerungen für 2016 und 2017 angesichts der Schwierigkeiten bei der Besetzung der Stellen und der aktuellen Raumsituation noch geringer als geplant ausfallen dürften, sind die Kostensteigerungen für die Zeit nach Bezug des Neubaus ab 2018 umso deutlicher zu erwarten. Die Verwaltung wird dies weiter analysieren, Möglichkeiten zur Kostendämpfung prüfen und über das Ergebnis dem Hauptausschuss im ersten Quartal 2017 berichten.

 

Überarbeitung Leitstellenvertrag

 

Der Hauptausschuss hat sich anlässlich seiner Sitzungen am 03.07.2014, 09.10.2014 und 15.01.2015 mit der notwendigen Überarbeitung des Leitstellenvertrages befasst.

 

Am 15.01.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, den neuen Leitstellenvertrag unter Berücksichtigung folgender Punkte zu verhandeln:

Verbesserter Kostenschlüssel

Verzicht auf Kostendeckel, wenn

a) die Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises bzgl. der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt

b) nur solche Flächen anteilig vom Kreis mitzufinanzieren sind, die seitens der Krankenkassen für eine Refinanzierung in Höhe von mindestens 60 % anerkannt werden.

 

In der den Neubau begleitenden Arbeitsgruppe Recht und Finanzierung erfolgte am 13.04.2015 die Verständigung der Partner, die erforderlichen Beschlüsse der Selbstverwaltung bis Juni 2017 zu erreichen. Dies geschah in der Annahme, dass mit einem Erstbezug nicht vor Mitte 2017 zu rechnen sei. Der Vertrag soll nun angesichts des späteren Bezuges bis Ende 2017 angepasst werden. Die Verhandlungen werden zu Beginn des kommenden Jahres aufgenommen.

 

Mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 26.11.2014 hat die Landeshauptstadt Kiel den Vorschlag unterbreitet, die pauschalierte Kostenverteilung auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zugunsten der Kreise zu verändern. Dieser sieht im Einzelnen folgende Kostenverteilung vor:

 

-          Landeshauptstadt Kiel: 42 % (statt bisher 38 %)

-          Kreis Rendsburg-Eckernförde: 40 % (statt bisher 42 %)

-          Kreis Plön: 18 % (statt bisher 20%)

 

Eine Kostenverteilung auf der Basis von Einsatzzahlen wurde von Seiten der Landeshauptstadt mit dem Hinweis abgelehnt, dass dies zu einer intransparenten, komplexen und nicht gerechten Abrechnungssituation führen würde.

 

Mit Schreiben vom 20.01.2015 wurde die Landeshauptstadt Kiel über die Beschlussfassung des Hauptausschusses vom 15.01.2015 und den Wunsch nach Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises informiert. Die Landeshauptstadt Kiel hatte mit Schreiben vom 08.02.2015 die Einbindung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen als umsetzbar bezeichnet.

 

Wie oben dargestellt, hat eine Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises in der Folgezeit dennoch nicht stattgefunden. Erst nachdem im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017 eine Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes noch einmal dringend eingefordert wurde, fand am 15.11.2016 ein erstes Gespräch des Abteilungsleiters der IRLS Mitte, Herrn Lehn, und eines Vertreters des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises statt.

 

Zielsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 15.01.2015 war es, durch eine Einbindung des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises zu einer Kostendämpfung beizutragen. Ob dies durch die nunmehr angelaufenen Gespräche noch zu erreichen ist oder durch eine frühere Beteiligung hätte erreicht werden können, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Sobald eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises vorliegt, wird dem Hauptausschuss über den Fortgang der Angelegenheit berichtet werden.

 

In der Sitzung werden der Leiter der Berufsfeuerwehr Kiel, Herr Hinz, und Herr Lehn für weitergehende Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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