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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit: ./.

 

 

Sachverhalt:

Im Jahr 2016 werden aufgrund der gegenüber den Planungen teilweise deutlich gestiegenen Fallzahlen und dadurch bedingter erhöhter Transferaufwendungen (Zeile 15) insbesondere in den Budgets 31602 (Eingliederungshilfen nach SGB VIII) und 33601 (Jugendhilfe) zusätzliche Aufwendungen notwendig sein. Des Weiteren sind auch geplante Erträge (Zeilen 3 und 6) nicht im vorgesehenen Umfang bis zum Jahresende zu realisieren.

 

Die Mehraufwendungen ergeben sich insbesondere bei den Inobhutnahmen und Anschlussmaßnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA).

Insgesamt sind in den verschiedenen Hilfearten für diese Personengruppe Erstattungen von ca. 6.225.000 € von anderen Landesjugendämtern der Bundesrepublik und dem Landesjugendamt Schleswig-Holstein zu erwarten.

Erstattung dieser Aufwendungen wird jedoch zeitverzögert erst im Haushaltsjahr 2017 erfolgen.

 

Die Höhe der zusätzlichen Aufwendungen beträgt                          6.952.000 €

 

Hinzu kommen Mindereinnahmen (Zeilen 3 und 6) im Rahmen

der Budgets in Höhe von                                                                 1.474.000 €

 

 

In Abzug zu bringen sind die für 2016 angekündigte Abschlagszahlen

des Landes für Jugendhilfemaßnahmen von unbegleiteten

minderjährigen Ausländern (UMA)                                                  1.127.000 €

 

In Abzug zu bringen sind Minderaufwendungen in der Sozialstaffel

Kindertageseinrichtungen                                                                  900.000 €

 

Insgesamt werden zusätzliche Mittel in Höhe von

                                                                                                        6.399.000 € benötigt.

 

Somit wird durch die oben angegebene zu erwartende Erstattung der Haushalt des Kreises letztendlich mit 174.000 € belastet.

 

Eine Übersicht der Veränderungen in den einzelnen Produkten der benannten Teilpläne  ist beigefügt.

 

Nach § 7 Abs. 3 der Budgetregelungen vom 12.12.2012 entscheidet der Hauptausschuss bei Budgetüberschreitungen über 50.000 €, wenn ein Ausgleich innerhalb des Budgets eines Fachbereiches nicht möglich ist.

 

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung zu den überplanmäßigen Aufwendungen gebeten.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 6.399.000 € zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

Norbert Schmidt

 

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Anlagen

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