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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.07.2016 hat der Hauptausschuss folgende Festlegungen für das Personalbudget 2017 beschlossen:

 

a)      Der Ausgangswert für das Personalbudget ab 2017 beträgt 31.705.300 €. Zusätzlich wird ein flüchtlingsbedingter Mehraufwand in Höhe von 482.000 € berücksichtigt. Aufgrund des im Rahmen des Abstimmungsgespräches am 15.06.2016 vorgetragenen Personalmehraufwandes bedingt durch deutlich gestiegene Fallzahlen erhält der Fachbereich Jugend und Familie einen Steigerungsbetrag in Höhe von 132.300 € und der Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit einen Steigerungsbetrag in Höhe von 156.600 €. Insgesamt beträgt das Personalbudget ab 2017 somit 32.476.200 €.
 

b)      Als jährliche Steigerungsrate werden die tatsächlichen Tarifsteigerungen im Rahmen der Tarifabschlüsse bzw. die tatsächlichen Besoldungserhöhungen aufgrund des jeweiligen Besoldungsanpassungsgesetzes berücksichtigt.
 

c)      Soweit sich aufgrund der Einführung einer neuen Entgeltordnung tarifwirksame Auswirkungen ergeben, ist hierzu eine Vereinbarung zu treffen.
 

d)      Aus dem Personalbudget für die Jahre 2013 – 2016 werden Budgetüberschüsse in Höhe von maximal 1 Million € in das neue Personalbudget ab 2017 übertragen.
 

e)      Aus dem Personalbudget sind sämtliche Personalaufwendungen zur Wahrnehmung der derzeitigen Aufgaben der Kreisverwaltung zu bestreiten. Innerhalb dieses Budgetrahmens sind die Personalaufwendungen der Teilergebnispläne untereinander deckungsfähig.
 

f)        Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse zur Wahrnehmung von weiteren Aufgaben über den heutigen Aufgabenbestand hinaus oder von bestehenden Aufgaben in größerem Maße oder von bestehenden Aufgaben in wesentlich anderer Qualität als bisher erfolgt eine Aufstockung des Personalbudgets. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen die Gremien des Kreises zu dem Ergebnis kommen, dass durch einen erhöhten Personaleinsatz eine bessere Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann (z.B. Verringerung von Transferaufwendungen).
 

g)      Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse, durch die bestehende Aufgaben reduziert oder abgebaut werden, erfolgt eine Kürzung des Personalbudgets. Ebenso wird das Personalbudget bei Maßnahmen der Verwaltung, die zu einer Umwandlung von Personalkosten in Verwaltungssachausgaben führen, gekürzt.
 

h)      Überschüsse im Personalbudget ab 2017 dürfen maximal in Höhe von 1 Million € übertragen werden. Sollte die Übertragung von Budgetüberschüssen aus haushaltsrechtlichen Gründen bei unausgeglichenem Haushalt nicht zulässig sein (Vorrang des Haushaltsausgleiches), stellt die Verwaltung in geeigneter Weise sicher, dass die ersparten Personalaufwendungen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung berichtet dem Hauptausschuss regelmäßig jährlich über das Ergebnis des abgelaufenen Jahres.

 

Auf der Basis dieses Beschlusses ist die Planung der Personalaufwendungen 2017 erfolgt und in den Haushaltsentwurf 2017 eingestellt worden. Im Rahmen der Berechnung des Personalaufwandes 2017 hat sich ein Bedarf in Höhe von 33.256.300 € ergeben. Dieser Bedarf liegt um 780.100 € über dem vereinbarten Personalbudget in Höhe von 32.476.200 €, so dass eine pauschale Kürzung zur Einhaltung des Budgetdeckels durchgeführt wurde.

Hinsichtlich der tarifwirksamen Auswirkungen der neuen Entgeltordnung liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Die neue Entgeltordnung wird zum 01.01.2017 in Kraft treten. Die Mehrkosten durch die neue Entgeltordnung für die Kommunen (TVöD-VKA) belaufen sich auf 1,2 %  der Gesamtpersonalkosten der Beschäftigten, ohne Bezüge der Beamten und der Beschäftigten, die nach TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst vergütet werden. Eine Berechnung auf der Basis von 1,2 % ergibt einen Steigerungsbetrag in Höhe 235.000 €. Einschließlich dieses Steigerungsbetrages beläuft  sich das Personalbudget 2017 auf 32.711.200 €.  

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem Personalbudget 2017 in Höhe von 32.711.200 € einschl. eines Steigerungsbetrages in Höhe von 235.000 € für die Auswirkungen aufgrund der Einführung einer neuen Entgeltordnung zuzustimmen.

 

Der Kreistag beschließt das Personalbudget 2017 in Höhe von 32.711.200 € einschl. eines Steigerungsbetrages in Höhe von 235.000 € für die Auswirkungen der Einführung einer neuen Entgeltordnung.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Steigerung des Personalbudgets 2017 gegenüber dem Haushaltsentwurf 2017 um 235.000 € auf 32.711.200 €

 

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