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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/983

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis betreibt in der Kaiserstraße 21 und 25 in Rendsburg eine aktuell bis zum 31.12.2016 durch das Land anerkannte Gemeinschaftsunterkunft für max. 66 Asylbewerber. Die Mietverträge für die Liegenschaften können mit sechsmonatiger Frist zum 31.08.2017 gekündigt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Betreiben einer Gemeinschaftsunterkunft besteht nicht.

 

Im Frühjahr 2015 wurde im Rahmen des Flüchtlingspaktes davon ausgegangen, dass die Notwendigkeit von Anerkannten Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber (AGU) bis Ende 2017 entfallen kann und die dezentrale Unterbringung und Betreuung damit gestärkt wird. Angesichts der Entwicklung des Asylbewerberzugangs Ende letzten Jahres hat das Land auf Wunsch der Kommunen durch Erlass geregelt, weiterhin AGU der Kreise und kreisfreien Städte zu unterstützen.

 

Das Land hat seine Erstaufnahmekapazitäten mittlerweile der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen angepasst und verfügt über Unterbringungs- und Reservekapazitäten von insgesamt rund 9.000 Plätzen. Zudem werden für den Fall eines vergleichbaren Anstiegs der Flüchtlingszahlen wie im Herbst 2015 weitere Reserveflächen vorgehalten.

 

In Neumünster und Glückstadt bestehen sog. Ankunftszentren, in denen das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) innerhalb weniger Tage den Prozess der Erstaufnahme und Asylantragstellung in Fällen mit hoher bzw. geringer Bleibeperspektive bis hin zur Entscheidung abbilden. Eine Verteilung auf Kreise und kreisfreie Städte erfolgt von hier aus kurzfristig bei positivem Bescheid, der wenige Tage später bereits zugestellt wird.

 

In zwei weiteren Landeseinrichtungen in Boostedt und Rendsburg ist das BAMF mit Außenstellen vertreten. Eine Weiterverteilung erfolgt erst nach mehreren Wochen.

 

Angesichts dieser dargestellten Abläufe ist dann aus Sicht der Verwaltung eine unmittelbare dezentrale Unterbringung und Betreuung in den Städten, Ämtern und Gemeinden zur schnellen Integration geboten. Die dort geschaffenen Wohnmöglichkeiten und unterstützenden Strukturen sind dafür besser geeignet als eine kurzzeitige Zwischenunterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft, insbesondere auch angesichts des unzureichenden baulichen Zustandes der Liegenschaften.

 

Die aktuellen Flüchtlingszahlen und Erstaufnahmekapazitäten des Landes machen weiterhin für den Fall wieder deutlich steigender Flüchtlingszahlen die Vorhaltung eines Puffers vor Zuweisung in den kreisangehörigen Bereich nicht mehr erforderlich. Deshalb wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Gemeinschaftsunterkunft nur noch bis zum 31.08.2017 zu betreiben und für diesen Zeitraum einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung beim Land zu stellen.

 

Der Gemeindetag wurde über Absicht und Hintergründe einer Schließung der Gemeinschaftsunterkunft im Vorwege informiert.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde über den 31.08.2017 hinaus keine Anerkannte Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber betreibt.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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