Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/968
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Indexregelung zur linearen Anpassung der Beförderungsentgelte im pauschal abgerechneten Linienverkehr, in der Sonderform des Linienverkehrs und im freigestellten Verkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Kirsten Weit
- Ansprechpartner/in:
- Breuer, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Regionalentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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01.11.2016
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Nach der in der Zeit vom 01.08.2012 – 31.07.2016 geltenden Indexregelung erfolgte die Erhöhung der Beförderungsentgelte wie folgt: 60% Anteil Lohnkosten (einmalige Anpassung), 20% Anteil Index für Dieselkraftstoff und 20% Anteil Index für Omnibusse (jeweils jährliche Anpassung). Umgesetzt wurden seitens des Kreises Rendsburg-Eckernförde lediglich die positiven Erhöhungen.
Die Fortschreibung der Indexregelung ab 01.08.2016 beinhaltet die von den Verkehrsunternehmen geforderte jährliche Anpassung der Personalkosten. Hierbei sollten nach Auffassung der Verkehrsunternehmen die Tarifabschlüsse im Omnibus Verband Nord e.V (OVN) als Maßstab dienen. Nach Auffassung des Kreises Rendsburg Eckernförde sollte eine Abhängigkeit von einem einzelnen Verband vermieden werden und die Orientierung der Personalkosten an dem Index-Nr. H49 des Statistischen Bundesamtes erfolgen, um einen für alle einheitlichen, zeitlich verfügbaren Wert zu Grunde zu legen.
Zukünftig sollen auch negative Werte umgesetzt werden, sofern sich diese rechnerisch ergeben. Zum 01.08.2016 errechnet sich ein Index von -1,45%.
Nach Mitteilung der Autokraft GmbH hat der seit dem Herbst 2014 signifikant gesunkene Einkaufspreis für den Dieselkraftstoff nicht gereicht, um die gleichzeitig eingetretenen Kostensteigerungen seit der letzten Index-Anpassung zum 01.02.2013 in den übrigen Aufwandpositionen aufzufangen. Als Kompromiss für den Verzicht der Verkehrsunternehmen auf den von ihnen favorisierten OVN-Lohn als „Index für die Lohnentwicklung“ soll die negative Dynamisierung zum 01.08.2016 einmalig ausgesetzt werden.
Die erste Dynamisierung, ob positiv oder negativ, erfolgt zum 01.08.2017.
Des Weiteren wurde die Laufzeit der Indexregelung verändert. Im Gegensatz zu den vergangenen zeitlich befristeten Regelungen, wird die Indexregelung nun für die Dauer von 3 Jahren (01.08.2016 – 31.07.2019) abgeschlossen und verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn nicht von einem der Vertragspartner bzw. dem Kreis Rendsburg-Eckernförde unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum 31. Juli (erstmalig 31.01.2019) schriftlich gekündigt wird.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, der vorgesehenen Fortschreibung der Indexregelung ab dem 01.08.2016 zuzustimmen. Die negative Dynamisierung zum 01.08.2016 wird einmalig ausgesetzt, so dass keine Anpassung der Preise zum 01.08.2016 erfolgt. Die erste Dynamisierung, ob positiv oder negativ, erfolgt zum 01.08.2017.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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503,6 kB
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