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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/966

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde mbH) vom 28.9.2016 für das Jahr 2017.

 

Das Festpreisangebot ist von der Verwaltung geprüft worden. Die einzeln aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar, ebenso die Aufteilung der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „andere Herkunftsbereiche“.

 

Für die Verwertungserlöse für Altpapier in 2017 wird vorgeschlagen, wie 2016 in Form eines Korridors von 10 % abzurechnen.

 

Zur Abwicklung der Positionen, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Neumünster und dem Kreis Plön ergeben, wird vorgeschlagen, wie in den Vorjahren nach dem Prinzip der Selbstkostenerstattung abzurechnen, da der Kreis auf Grund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nur die tatsächlich angefallenen Mengen vergütet bekommt.

 

Die Kosten des Festpreises Netto steigen um 3,8 % gegenüber 2016 und Brutto um 4 %. Der Unterschied zwischen Netto und Brutto entsteht seit 2011 durch die steuerliche Berücksichtigung des „tauschähnlichen Umsatzes“.

 

Die Erhöhung des Festpreises resultiert im Wesentlichen aus folgenden Faktoren:

 

-          erhöhte Restmüllmengen und Entsorgungskosten für Rendsburg-Eckernförde, Plön und Neumünster

-          erhöhte Kosten bei Recyclinghöfen

-          erhöhte Kosten bei Bioabfallsammlung und –Verwertung

 

Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 5 bis 10 vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen.

 

Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum Festpreis wird gebeten.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 28.9.2016 in Höhe von 14.022.667,51 € netto, bzw. 16.723.155,66 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Höherer Aufwand im TP Abfallwirtschaft, der durch höheren Ertrag aus der Auflösung der Gebührenrücklage ausgeglichen wird.

 

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