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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/970

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

a)     Grundstücksmarktbericht 2015

 

Die Aufgaben des Gutachterausschusses ergeben sich im Wesentlichen aus §§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB), die Veröffentlichung, der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten, sowie des Grundstücksmarktberichtes, ist durch den §193 Absatz 5 im Zusammenhang mit dem § 10 Absatz 5 der Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten vom 16.07.2014 geregelt.

 

Es handelt sich bei dem Grundstücksmarktbericht 2015 um die statistische Auswertung im Bereich Grundstücks- und Immobilienverkäufe durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Eine verkürzte, dafür aber kostenfreie Fassung ist im Netz einsehbar. Das vollständige Exemplar inklusive der statistischen Auswertungen und Tabellen kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für eine Gebühr von 50 € erworben werden.

 

b)     Haushaltsmittel für Sanierungsgebiete

 

Die Verwaltung hat, wie im vergangenen Jahr auch, für die Haushaltsplan-Aufstellung 2017 Kosten ermittelt, die für die Arbeiten an den Sanierungsgebieten für externe Gutachter voraussichtlich erforderlich sind. Diese sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 in Höhe von 81.300 € berücksichtigt worden.

 

Im Detail sind folgende Maßnahmen an den Sanierungsgebieten in Kronshagen, Bordesholm, Büdelsdorf, Rendsburg und Hohenwestedt vorgesehen:

 

Kronshagen: ca. 16.300,- €Einzelgutachten

Bordesholm:ca. 21.000,- €Endwertgutachten

Büdelsdorf: ca. 16.000,- €Endwertgutachten

Rendsburg:ca. 16.000,- €Endwertgutachten

Hohenwestedt: ca. 12.000,- €Einzelgutachten

Summe 2017:ca. 81.300,- €

 

Hauptsächlich werden Anfangs- und Endwertgutachten erstellt. Lediglich, wenn sanierungsbedingte Einzelgutachten vor der Erstellung des Anfangswertgutachtens erforderlich sind, sind diese veranschlagt. So kann beispielsweise ad hoc eine Begutachtung nötig, da der Abriss von mehreren Gebäuden schnell vorgenommen werden soll.

 

Derzeit sind 13 Sanierungsgebiete im Kreises Rendsburg-Eckernförde dem Gutachterausschuss bekannt. Die gutachterliche Tätigkeit für jedes einzelne Sanierungsgebiet erstreckt sich über mehrere Jahre. So wird die Verwaltung auch in den kommenden Jahren, wie bereits im Umwelt- und Bauausschuss mitgeteilt, die jährlichen Kosten ermitteln und im jeweiligen Entwurf zum Haushaltsplan berücksichtigen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Zu b) Wie im Haushaltsplan-Entwurf 2017 enthalten

 

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Anlagen

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