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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/957

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Mit dem Steueränderungsgesetz vom 02. November 2015 wurde u. a. das Umsatzsteuergesetz (UStG) geändert.

 

Durch die Neuregelung des § 2b Abs.1 UStG wird jetzt eine allgemeine Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR), also auch den Kreis, definiert und nur für bestimmte Bereiche gesetzlich ausgeschlossen (§§ 2b Abs.2 und 3 UStG).

 

Bisher war die jPdöR kein umsatzsteuerlicher Unternehmer, es sei denn, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten begründeten einen Betrieb gewerblicher Art (§ 2 Abs. 3 UStG alte Fassung).

 

Der neue § 2b UStG gilt ab dem 01. Januar 2017. Mit dem neu eingeführten § 27 Abs. 22 UStG wird den jPdöR jedoch die Möglichkeit einer Option eingeräumt. Es kann dem Finanzamt gegenüber erklärt werden, dass sie § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwenden möchte.

 

Im Zeitraum 2013/2014 wurden durch die Verwaltung möglicherweise umsatzsteuerrelevante Vorgänge herausgearbeitet. Diese Vorgänge wurden anschließend von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Abstimmung mit dem Finanzamt Kiel hinsichtlich Ihrer Umsatzsteuerrelevanz bewertet und die Ergebnisse in einem Gutachten zusammengefasst. Seit dieser Zeit wird beispielsweise der Verkauf von Flurkarten der Umsatzsteuer unterworfen.

 

Zur Sicherung der durch § 27 Abs. 22 UStG eingeräumten Möglichkeit wurde mit Schreiben vom 19.07.2016 gegenüber dem Finanzamt Kiel von der Optionsregelung Gebrauch gemacht.

 

In der Folge der Änderung wird nun zu prüfen sein, ob es über die in der Vergangenheit festgestellten steuerrelevanten Vorgänge hinaus weitere Sachverhalte gibt, die im Rahmen der Neuregelung der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind. Es werden sämtliche Geschäftsvorfälle zu prüfen sein. Die dazu erforderlichen Schritte werden mit der Stabsstelle Finanzen abgestimmt, um ein Konzept zum weiteren Vorgehen zu erarbeiten. Hierüber wird weiter berichtet.

 

Der Hauptausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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