Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/955

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der aktuelle Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehlbetragszuweisungen wurde am 15. August 2016 neu gefasst. Dem Erlass ist eine aktualisierte  Liste mit Hinweisen zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen/Ausgaben und zur Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungs-/Einnahmequellen beigefügt. Beide Unterlagen sind als Anlage beigefügt. Mit dem Erlass werden alle kommunalen Körperschaften gebeten, die in der Liste enthaltenen Hinweise auch für die Beratungen zum Erlass der Haushaltssatzung 2017 zu nutzen.

 

Innerhalb der Kreisverwaltung wurden die Fachdienste gebeten zu überprüfen, ob die Hinweise beachtet wurden. In 2 Fällen wurde der Stabsstelle Finanzen eine Stellungnahme mit einer Begründung übermittelt, warum von den Hinweisen abgewichen wird.

 

Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen/Ausgaben

Ziffer 5.: Inanspruchnahme der Versorgungsausgleichskasse (VAK) für Reisekostenabrechnungen (GVOBl. Schl.-H. 2012 S. 386)

Die VAK bietet diese Dienstleistung an. Die Zielgruppe hierfür sind vorrangig kleinere Verwaltungen, die aufgrund des geringen Volumens kein Personal mit diesem Fachwissen vorhalten.

Die VAK stellt hierfür pro Antrag/Abrechnung 13 € in Rechnung.

Hierbei wird nur die Abrechnung der Reisekosten durchgeführt. Es erfolgt keine inhaltliche Prüfung. Die Richtigkeit wird aufgrund der Unterzeichnung  der sachlichen Richtigkeit des Vorgesetzten vorausgesetzt. Die Auszahlung erfolgt über die VAK-Bezügekasse, indem die Summen übermittelt werden und dort in das System manuell eingegeben werden.

Beim Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt die Reisekostenabrechnung im Fachdienst 1.1 durch eine Mitarbeiterin  (EG 6 TVöD) mit einem Stundenanteil von ca. 25 %. Es werden monatlich durchschnittlich 100 Reisekostenanträge eingereicht. Derzeit erfolgt die Einreichung noch in Papier, die Abrechnung wird direkt in die Fachanwendung LOGA eingegeben und mit der Entgeltabrechnung ausgezahlt. Es sind keine weitere Zahlungsanordnungen durch die Fachdienste und die Finanzbuchhaltung zu fertigen.

Die monatlichen Kosten bei Abgabe dieser Aufgabe an die VAK würden monatlich ca. 1.300 € betragen.

Im Gegensatz hierzu betragen die tatsächlichen Bruttoarbeitgeberkosten auf dem o.g. Arbeitsplatz mit einem Stundenanteil von 9,75 Stunden (25 %) 993,95 €.

 

Hinzu kommt, dass durch die Sachbearbeiterin im Fachdienst 1.1 eine inhaltliche Überprüfung erfolgt. Hierbei wird die vorrangige Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen geprüft; falls nicht, erfolgt eine Kürzung  auf 0,20 €. Soweit die Entfernung zum Fortbildungsort von der Dienststelle kürzer als vom Wohnort ist, erfolgt entsprechende Kürzung, auch wenn man von dort gestartet ist. Ferner wird die Gewährung von Tagegeldern, insbesondere bei der Anerkennung von Hotelkosten, Aufwendungen für S-Bahn usw. geprüft.

 

 

Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen/Ausgaben

Ziffer 19.:  Verzicht auf Übernahme von Fahrkosten für die Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

Beim Kreis Rendsburg-Eckernförde wurden bisher für die Teilnahme an Auswahlgesprächen Fahrkosten gewährt, wenn der Bewerber außerhalb von Schleswig-Holstein und Hamburg anreist. Auf die Erstattung von Fahrkosten soll ab sofort grundsätzlich verzichtet werden. Lediglich im Ausnahmefall, soweit in Verfahren die Rekrutierung von Personal schwierig ist, kann auf Wunsch der Fachbereichsleitung eine Gewährung erfolgen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt unter Ziffer 5.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...