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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/828

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.07.2014 beschlossen, dass hinsichtlich der vom Land gewährten Konnexitätsmittel für die Einführung des Mindestlohnes die von der Nordkolleg Rendsburg GmbH nachzuweisenden Mehraufwendungen hinsichtlich der Einführung des Mindestlohnes zu 2/3 der Aufwendungen, höchstens 20.000 €, dauerhaft vom Kreis Rendsburg-Eckernförde an die Nordkolleg GmbH weiter gereicht werden und der Hauptausschuss über die gezahlten Beträge zu informieren sei.

 

Von der Einführung des Mindestlohnes sind bei der Nordkolleg Rendsburg GmbH im Wesentlichen Mitarbeiter mit „400 €- bzw. 450 €-Jobs“ berührt.

 

Alle geringfügig beschäftigten Mitarbeiter aus dem Bereich Küche und Hauswirtschaft, die im Rahmen ihres jeweiligen Arbeitsverhältnisses die vor der Einführung des Mindestlohnes höchstmögliche Anzahl von 60 Std. bzw. 67,4 Std. im Monat leisteten, haben ihre Stundenzahl nach Einführung des Mindestlohnes auf 43,5 Std. bzw. 49 Std. monatlich reduziert, um die 400 €- bzw. 450 €- Einkommensgrenze nicht zu überschreiten. In der Folge ergaben sich dadurch 1.620 Fehlstunden, die durch die Einstellung von vier neuen Mitarbeitern aufgefangen wurden und mit einem Mehraufwand in Höhe von 19.326,59 € (Fehlstunden x 11,93 €/Bruttostundenlohn) verbunden waren (Tabelle 1).

 

Ein Mehraufwand in Höhe von 924,80 € ergab sich auch für eine Mitarbeiterin im Projekt Kulturwirtschaft, mit der im Rahmen ihrer 400 €-Beschäftigung eine Arbeitszeit von 12 Stunden/Woche vereinbart war. Um die Stundenzahl aufrecht zu erhalten, wurde mit der Einführung des Mindestlohns eine Beschäftigung im Rahmen eines 450 €-Vertrages vereinbart. In den Monaten Mai – Juli 2015 ist ein erhöhter Aufwand im Zusammenhang mit der Projektpräsentation angefallen (Tabelle 2).

 

Mindestlohnbedingte Mehrkosten in Höhe von 863,86 € sind auch für eine Mitarbeiterin angefallen, die stundenweise nach Bedarf in der Verwaltung beschäftigt wird (Tabelle 3).

 

Für die Nordkolleg Rendsburg GmbH betrug der insgesamt durch die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes verursachte Mehraufwand im Gesamtjahr 2015 21.115,25 €. Dem Beschluss des Hauptausschusses entsprechend sind 2/3 des Aufwandes, also 14.076,83 €, vom Kreis zu übernehmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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