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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/924

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Das Stiftungskapital der Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde zuletzt im Jahr 2008 um 60.000 € aus Mitteln des Kreises aufgestockt. Auf Basis dieser und weiterer Zustiftungen Dritter erfolgt eine Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten durch die jährlich erzielten Zinserträge. Aufgrund des derzeitigen geringen Zinsniveaus standen für das laufende Jahr lediglich Fördermittel in Höhe von 750 € zur Verfügung.

 

Im Jahre 2009 erfolgten erste Überlegungen, die Förderung der Kulturarbeit im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu überdenken. Die Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde führte mit finanzieller Unterstützung des Kreises ein umfangreiches Projekt zur Kulturprofilentwicklung für den Kreis Rendsburg-Eckernförde von 2012 bis 2014 durch. Ergebnis war nach einer durchgeführten Bestandsaufnahme der kulturellen Infrastruktur im Kreisgebiet die vorhandene Vielfalt der Kultur und die damit verbundene Herausforderung des Themas Kulturinformation.

So wurde auf Basis der Bestandaufnahme zur kulturellen Infrastruktur ein digitaler Kulturatlas zum Kreis Rendsburg-Eckernförde geschaffen, der über die Internetseite www.kulturpunkte-rd.de aufgerufen werden kann.

Darüber hinaus wurde der ehrenamtliche Kreisbeauftragte für kulturelle Angelegenheiten als Ansprechpartner und Koordinator für Kommunikation und Vernetzung eingeführt. Als für die Erfüllung dieser Aufgabe für notwendig und sinnvoll erachtet wurde eine räumliche und inhaltliche Anbindung an das „Haus der Kultur“ bzw. Nordkolleg Rendsburg sowie eine angemessene Sach- und Personalausstattung.

Herr Frank wurde für diese Tätigkeit ausgewählt und begann seine Tätigkeit im April 2014.

 

Die jährliche Kulturkonferenz wird von ihm in Zusammenarbeit Herrn Froese, Kulturstiftung/Nordkolleg Rendsburg, zur Förderung der Kommunikation zwischen den Kulturschaffenden organisiert und durchgeführt.

 

Weiter berät und unterstütz er die im Kreis tätigen Kulturträger bei Anträgen, welche eine finanzielle Förderung durch den Kreis und / oder die Kulturstiftung des Kreises bezwecken (§ 2 Abs. 1 Satz 4 der Satzung des Kreises über de Bestellung eines ehrenamtlichen Kreisbeauftragten für Kulturangelegenheiten). Sowohl vom Kreis als auch von der Kulturstiftung wird die Richtlinie des Kreises für die Gewährung von Zuschüssen für die Förderung von kulturellen Veranstaltungen und Projekten angewandt. Da die Kulturstiftung ihren Sitz im Rendsburger Nordkolleg hat und eine enge Zusammenarbeit mit dem Kulturbeauftragten besteht, könnte die Kulturförderung ausschließlich über eine Stelle erfolgen. So bestünde für die Antragsteller eine zentrale Anlaufstelle. Es ließe sich zukünftig die Abwicklung der Kulturförderung über ein einheitliches und transparentes Verfahren umsetzen. Hierfür könnte ein Teil des Ansatzes für den Kreiskulturbeauftragten sowie Mittel aus der Ausschüttung des Jahresüberschusses der Förde Sparkasse bereitgestellt werden.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Projektes zur Einführung von Kulturhinweisschildern wird nunmehr eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Nordkolleg Rendsburg beabsichtigt. Die einmaligen Kosten von 15.000 € für das Projekt werden aus nicht verwendeten Mitteln des Ansatzes für den Kreiskulturbeauftragten gemäß Beschluss des Ausschusses vom 18.05.2015 finanziert.

 

Der jährliche Haushaltsansatz ab 2013 für den Kreiskulturbeauftragten beträgt 15.000 €. Deren vorgesehene Aufteilung und die tatsächliche Inanspruchnahme sind aus folgender Tabelle ersichtlich:

 

 

Aufteilung jährlicher HH-Ansatz

2014

2015

2016
Hoch-rechnung

Aufwandsentschädigung KB

1.800,00 €

1.350,00

1.800,00

1.800,00

Reisekosten KB

1.300,00 €

839,50 €

894,30 €

980,00 €

Nutzung Büro-/Sachausstat-tung Nordkolleg durch KB

3.000,00 €

315,00 €

0,00 €

350,00 €

Inanspruchnahme Sekretariat Nordkolleg durch KB

4.200,00 €

0,00 €

0,00 €

1.400,00 €

Sonstige Sachaufwendungen KB und Mittel für Kulturförderung

4.700,00 €

1.128,23 €

7.325,95 €

7.500,00 €

Summe:

15.000,00 €

3.632,73 €

10.020,25 €

12.030,00 €

 

Der Ausschuss wird um Beratung der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Kulturförderung gebeten.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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