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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/912

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

Sachverhalt:

Gemäß Erlass vom 07.03.2016 werden für die Jahre 2016 bis 2018 zusätzliche  Mittel für die Betreuung von Flüchtlingskindern durch das Land bereitgestellt. Die zugewiesenen Mittel dienen der Deckung der Mehrkosten der Kreise (Sozialstaffel) sowie der Mehrkosten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Förderung des laufenden Betriebes in Kindertageseinrichtungen).

 

Der Erlass für das Jahr 2016 weist dem Kreis Rendsburg-Eckernförde folgende Mittel zu:

 

Gesamte Zusatzförderung:537.600 €

davon Kreisanteil:240.000 €

davon gemeindlicher Anteil:297.600 €

 

Im Zusammenhang der kreisinternen Vereinbarungen zur Finanzierung des laufenden Betriebes von Kindertageseinrichtungen wurde bisher beschlossen, alle Landeszuschüsse in voller Höhe an die Träger von Kindertagesstätten weiterzuleiten.

 

Im Rahmen der Erörterungen zwischen Kreis und Kommunen über die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen haben die Gemeinden dringend um Unterstützung und Sonderzuweisungen gebeten.

 

Zur finanziellen Unterstützung der Kommunen im Kreis wird vorgeschlagen, den Kreisanteil für  2016 in voller Höhe von 240.000 € an die Kommunen weiterzuleiten.

 

In der Sozialstaffel werden dem Kreis im Jahr 2016 geringere Ausgaben durch gesetzliche Neuregelungen im SGB XII in Höhe von 900.000 € entstehen.

 

Für die Verteilung des gemeindlichen Anteils  innerhalb des Kreises hat es  Vorabsprachen mit den kommunalen Vertretern der Arbeitsgruppe Kita-Finanzierung gegeben. Die ausländerrechtliche Verteilungsquote soll dabei als Grundlage für die Berechnung der Zuweisungen an die Ämter, Städte und amtsfreien Gemeinden sein.

Es wird vorgeschlagen, dieses Verfahren auch für die Verteilung des Kreisanteiles anzuwenden.

Die kommunalen Verwaltungen werden gebeten, die Weitergabe der Mittel an die Gemeinden anhand der tatsächlichen Belegung von Kindertagesstättenplätzen mit Flüchtlingskindern zu regeln.

 

Für 2017 und 2018 soll erneut über die Mittelverwendung beraten werden.

 

Der Hauptausschuss wird um Beratung über die Verteilung der zusätzlichen Landesmittel für 2016 gebeten.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

entfällt

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Landesmittel in Höhe von 240.000 Euro werden nicht dem Kreishaushalt, sondern den Kommunen zur Verfügung gestellt.

 

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