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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/832-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 21.04.2016 hat die Verwaltung über die Unterbringung der Zuwanderung im Erdgeschoss des Kreishauses und die damit verbundenen Umzüge in der Kreisverwaltung informiert. In diesem Zusammenhang wurde auch eine vorläufige Kostenschätzung vorgetragen. Danach beliefen sich die Umbaukosten im Kreishaus und in den angemieteten Objekten, die Bewirtschaftungskosten einschließlich Mietzahlungen sowie die Beschaffung neuen Mobiliars und IT-Ausstattung auf ca. 190.000 €. Da im April 2016 noch keine Aussage dazu möglich war, ob diese Maßnahme zu überplanmäßigen Aufwendungen führen werde und in welchem Umfang Aufwendungen im Rahmen der vorhandenen Budgets getragen werden können, wurde auf eine Beschlussfassung für die Freigabe überplanmäßiger Mittel verzichtet.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 14.07.2016 hat die Verwaltung über eine vorläufige Abrechnung der Kosten nach Abschluss der Maßnahme berichtet. Diese beliefen sich auf rd. 276.000 €. Dabei wurde nicht differenziert zwischen dem umzugsbedingten Aufwand und dem Aufwand für Maßnahmen, die im Zuge des Umzuges zur Optimierung durchgeführt wurden. Die Vorgehensweise der Verwaltung hinsichtlich der Kostensteigerungen wurde kritisiert. Die Verwaltung wurde um Prüfung gebeten, ob der Hauptausschuss den Kostensteigerungen hätte zustimmen müssen.
 

 

Im Umwelt- und Bauausschuss hat der Fachdienst Liegenschaftsmanagement über den Stand der Baumaßnahmen und die jeweiligen Kostenentwicklungen berichtet. Es wurde versäumt, einen entsprechenden Bericht dem Hauptausschuss in den Sitzungen im Mai und Juni 2016 vorzulegen.

 

Nach Abrechnung der mit der Maßnahme verbundenen Aufwendungen betragen diese nunmehr insgesamt 280.027,84 €. Eine detaillierte Auflistung  einschl. einer Gegenüberstellung mit der Kostenschätzung aus dem April 2016, dem umzugsbedingten Aufwand sowie dem Aufwand für Optimierung im Zuge des Umzuges  ist als Anlage beigefügt. Anlässlich des Umzuges sind Aufwendungen für Arbeiten entstanden, die ohnehin im Jahr 2016 durchzuführen waren. Auf im Haushalt 2016 für diese Arbeiten zur Verfügung stehende Mittel wurde zurückgegriffen.  Eine Prüfung in den Fachdiensten IT-Service und Liegenschaftsmanagement hat ergeben, dass für den umzugsbedingten Mehraufwand gilt:

 

  • Soweit im Fachdienst IT-Service umzugsbedingter Mehraufwand entstanden ist, wird dieser aus dem Budget des Fachdienstes IT-Service gedeckt.
     
  • Soweit im Fachdienst Liegenschaftsmanagement umzugsbedingter Mehraufwand entstanden ist, beträgt dieser 89.250 € für Investitionen und 90.010 € für Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Im Fachdienst Liegenschaftsmanagement können 65.560 € durch Einsparungen bei Bewirtschaftung und Bauunterhaltung gedeckt werden. Die überplanmäßigen Mehraufwendungen belaufen sich somit insgesamt auf 24.450 €. Die zusätzlichen Auszahlungen für Investitionen betragen 89.250 €.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 21.04.2016 wurde auf die Beantragung überplanmäßiger Mittel verzichtet, um die tatsächliche Entwicklung der Aufwendungen sowie die Möglichkeit der Deckung aus den Budgets der Fachdienste IT-Service und Liegenschaftsmanagement abzuwarten. 
 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt nachträglich den überplanmäßigen Mehraufwendungen für die neue Unterbringung der Zuwanderung und die Umzüge in der Kreisverwaltung in Höhe von 24.450 € sowie den Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 89.250 € zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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