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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/915

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: 

 

entfällt

 

 

  1. Sachverhalt:

 

a) Gemäß § 95 m der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 57

Kreisordnung (KrO) hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss ist gemäß § 95 n GO durch das Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Gemäß Schlussbemerkung des Rechnungsprüfungsamtes hat die Prüfung, ob

 

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- , Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach Überzeugung des Rechnungsprüfungsamtes vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der  Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Kommunen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises.

 

 

b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 95 d GO i.V.m. § 57 KrO nur geleistet werden, wenn der Kreistag zugestimmt hat.

 

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2014 ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

 

 

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2014 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

9.939.206,55

durch Mehrerträge gedeckte Überschreitungen

952.302,87

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

470.047,75

Vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

3.468.810,88

Zusammen

14.830.368,05

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2014 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

Durch Mehreinzahlungen gedeckte Überschreitungen

5.158.672,18

13.196,38

vom Kreistag pauschal genehmigte Überschreitungen

367.612,71

164.805,13

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

0,00

0,00

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

3.112.709,37

0,00

Zusammen

8.638.994,26

178.001,51

 

 

Die vom Kreistag noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen sind bei folgenden Budgets aufgetreten:

 

Budget

Bezeichnung

Ansatz

Euro

Ergebnis

 

Euro

Über-

schreitung *)

Euro

21101

Ordnungswesen

883.400,00

977.222,78

93.822,78

25102

Beteiligungsverwaltung

512.200,00

583.465,42

71.265,42

31601

Jugendarbeit und Kindertagesstätten

3.895.900,00

5.260.918,79

1.365.018,79

33601

Jugendhilfe (Zeile 15)

18.484.300,00

18.861.601,21

377.301,21

33601

Jugendhilfe (Zeile 16)

779.900,00

1.251.385,24

383.585,30

42301

Soziale Sicherung

42.419.300,00

46.138.478,01

735.091,29

53703

ÖPNV

7.113.800,00

7.604.544,53

442.726,09

Noch zu genehmigende Aufwendungen im Ergebnishaushalt

3.468.810,88

21101

Ordnungswesen

883.400,00

1.013.617,77

61.923,78

25102

Beteiligungsverwaltung

512.200,00

583.465,42

71.265,42

30601

Kinderschutz

226.900,00

697.339,30

470.439,30

30601

Kinderschutz

300,00

90.191,00

88.501,57

31601

Jugendarbeit und KiTa's

3.895.900,00

5.069.022,82

917.509,67

32601

UV AV

1.247.100,00

1.333.477,80

75.029,86

33601

Jugendhilfe

22.301.100,00

22.666.271,01

304.862,25

41301

Eingliederungshilfen SGB XII

299.000,00

353.335,24

54.335,24

42301

Soziale Sicherung

42.419.300,00

45.760.497,23

891.747,55

53703

ÖPNV

7.113.800,00

7.340.959,14

177.094,73

Noch zu genehmigende Auszahlungen im Finanzhaushalt

3.112.709,37

*) Bemerkung: Die Überschreitung wird in der Höhe dargestellt, die nach Abzug von Minderaufwendun

          gen/-auszahlungen, Mehrerträgen und gesondert genehmigten Überschreitungen  in en

           Budgets entstanden ist.

 

 

 

c) Gemäß § 26 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Jahresfehlbeträge sollen durch Umbuchung  aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Soweit ein Ausgleich aus der Ergebnisrücklage nicht möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

 

Nach der Bilanz zum 31.12.2014 beläuft sich die Allgemeine Rücklage auf 45.739.212,38 €. Da die Ergebnisrücklage einen Bestand von 0 € aufweist, ist der Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 1.380.833,97 € auf neue Rechnung vorzutragen. Aus dem Haushaltsjahr 2013 war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.924.693,58 € vorzutragen, so dass die Bilanz zum 31.12.2014 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 7.305.527,55 € aufweist.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschließt, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:

a)      den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b)      die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 3.468.810,88 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und  3.112.709,37 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)      den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 1.380.833,97 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Hauptausschuss beschließt auf Vorschlag des Unterausschusses Rechnungsprüfung, dem Kreistag zu empfehlen:

a)      den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b)      die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 3.468.810,88 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und  3.112.709,37 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)      den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 1.380.833,97 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:

a)      den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 95 n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b)      die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 3.468.810,88 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und  3.112.709,37 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)      den Jahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 1.380.833,97 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja, siehe Sachverhalt

 

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Anlagen

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