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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/905

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Präsident des Schleswig-Holsteinschen Oberverwaltungsgericht hat mitgeteilt, dass die Amtszeit der bisherigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (landwirtschaftliche Beisitzer) des Senats für Flurbereinigung bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Flurbereinigungsgericht) im Mai 2017 abläuft. Es muss deshalb eine Neuwahl durchgeführt werden.

 

Die Zahl der vom Kreis Rendsburg-Eckernförde vorzuschlagenden Personen ist durch den Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf  1  festgesetzt worden.

 

Nach § 139 Abs.3 FlurbG müssen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und ihre Stellvertreter Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes sein. Sie können ausnahmsweise auch dann berufen werden, wenn sie ihren Betrieb bereits an den Hofnachfolger übergeben haben. Sie müssen besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft haben.

 

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Flurbereinigungsgerichts werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Der Kreisbauernverband Rendsburg-Eckernförde hat Herrn Hans Hinrich Butenschön, Bast 2, 24793 Bargstedt, erneut zur Wahl vorgeschlagen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, den vom Kreisbauernverband vorgeschlagenen

Herrn Hans Hinrich Butenschön, Bast 2, 24793 Bargstedt

für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Senat für Flurbereinigung beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht zu benennen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Entfällt

 

 

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Anlagen

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