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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/875

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

Die von den am Interreg IV A – Programm beteiligten Gebietskörperschaften zu leistende Kofinanzierung ist in der deutsch-dänischen sowie der deutsch-deutschen Partnerschaftsvereinbarung aus dem Jahre 2008 geregelt. Beide Vereinbarungen enthalten die Regelung, dass sie für die Dauer der vollständigen Abwicklung des Programms gelten.

 

Die Kofinanzierungsanteile zur Technischen Hilfe sind gem. Artikel 5 der deutsch-dänischen Vereinbarung zu 50% durch die Region Syddanmark sowie zu jeweils 25% durch die Programmpartner aus den Regionen Schleswig und K.E.R.N. zu tragen.

 

Durch die Ansiedlung der Programmadministration (Verwaltungsbehörde, Sekretariat) bei der Region Syddanmark und in Flensburg sind die tatsächlich anfallenden Kosten zur Technischen Hilfe (und damit die Kofinanzierung) in der Region Syddanmark und der Region Schleswig höher als die in der Vereinbarung festgelegten 50% bzw. 25%. Die tatsächlich in der K.E.R.N.-Region angefallenen Kosten (und damit die geleistete Kofinanzierung) sind geringer als die festgelegten 25%.

 

Artikel 4 der deutsch-deutschen Vereinbarung enthält dazu folgende Regelung:

Weichen die Kostenanteile für die Programmdurchführung von dem vereinbarten 25%igen Finanzierungsanteil je Region ab, so ist die Differenz unter den deutschen Programmpartnern unter Zugrundelegung der tatsächlichen Kosten jährlich auszugleichen; entsprechend ist im Verhältnis zu dem dänischen Partner Syddanmark zu verfahren.

 

Ausgleichsleistungen wurden in der Vergangenheit bereits für den Zeitraum 2007 – 2013 angefordert und auf der Basis einer von den K.E.R.N. – Gremien verabschiedeten Regelung im Verhältnis 40% LH Kiel / 40% Kreis RD-Eck / 20% Stadt Neumünster von den Gebietskörperschaften übernommen.

 

Für den Zeitraum 2014 – 2015 ist von den Partnern der K.E.R.N.-Region ein Ausgleichsbetrag in Höhe von insgesamt 108.600 € zu zahlen, bei Zugrundelegung der o. g. Aufteilungsregelung vom Kreis also ein Betrag in Höhe von 43.440 €. Im Haushalt 2016 stehen keine Mittel zur Verfügung, so dass die Ausgleichszahlung 2014 – 2015 außerplanmäßig zu leisten ist. Eine Bewilligung der Teilbeträge i. H. v. 18.900 € und 24.540 € erfolgt durch die Stabsstelle 05 (Finanzen).

 

Die Programmabwicklung in den Jahren 2016 und 2017 erfolgt durch die Regionen Syddanmark und Schleswig. Von den Partnern der K.E.R.N-Region sind 25% der geplanten Gesamtkosten in Höhe von 736.600 T€ zu übernehmen, vom Kreis Rendsburg-Eckernförde ein Betrag von rd. 65.660 €. Ein entsprechender Mittelabruf ist für das 1. Quartal 2017 vorgesehen und insofern im HH 2017 zu berücksichtigen.

 

Die Europäische Kommission behält 5 % des Programmvolumens bis zur endgültigen Genehmigung des Programmabschlusses ein. Da jedoch weiterhin Fördermittel kontinuierlich an Projektträger auszahlt werden, entsteht im Programm ein zwischenzeitlicher Liquiditätsbedarf für eine Zwischenfinanzierung in Höhe von ca. 700.000 €. Von den von der K.E.R.N.-Region anteilig zur Verfügung zu stellenden Finanzmitteln in Höhe von 175.000 € entfällt auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde ein Betrag i. H. v. 70.000 €. Der Schlussbericht muss bis zum 31.03.2017 abgegeben werden, so dass mit einer Genehmigung in 2018 gerechnet kann.

 

Entsprechend der INTERREG-Vereinbarung zur Abwicklung des Programms (April 2008) sind die erforderlichen Finanzmittel von den Programmpartnern gemeinsam aufzubringen.

 

Der Hauptausschuss wird gebeten, im Rahmen der sich aus den deutsch-dänischen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtung gem. § 8 der Hauptsatzung des Kreises eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 70.000 € zu bewilligen.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss bewilligt die außerplanmäßige Auszahlung eines Betrages in Höhe von 70.000 € als Zwischenfinanzierung im Rahmen des INTERREG IV A – Programms.

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im HH 2016 außerplanmäßiger Aufwand:43.440

Im HH 2016 außerplanmäßige Auszahlung wg. Zwischenfinanzierung:70.000

Im HH 2017 zu berücksichtigen wg. Abwicklung 2016/2017:65.660 €

 

 

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