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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/833-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses am  21.04.2016 wurde über das Personalbudget ab 2017 beraten. Es wurde beschlossen, dass die Verwaltung alle im Kreistag vertretenen Parteien kurzfristig zu einem Abstimmungsgespräch einlädt und zum Hauptausschuss im Juli einen abgestimmten Beschlussvorschlag vorlegen wird. Mit der dann gefassten Empfehlung könne die Verwaltung verlässlich für den Haushalt 2017 planen. Das Abstimmungsgespräch zum Personalbudget ab 2017 hat am 15.06.2016 stattgefunden. Dabei wurde zu folgenden Punkten Einvernehmen erzielt:
 

Ausgangswert für das Personalbudget ab 2017
Für die Berechnung wird  von dem Personalbudget 2016 (incl. Aufstockungen und Kürzungen in Höhe von 31.171.500 € ausgegangen. In diesem Betrag sind die jährlichen Steigerungsraten in Höhe von 1,33 % für die Jahre 2014 bis 2016 enthalten.

 

Zusätzlich zu diesem Betrag sind für 2017 die vereinbarte Tarifsteigerung in Höhe von 2,35 % sowie eine angenommene Besoldungserhöhung von 2,4 % addiert worden. Dies ergibt einen Betrag in Höhe von  533.800 €.
 

Im Ergebnis errechnet sich für das Personalbudget ab 2017 ein Ausgangswert in Höhe von  31.705.300 €

 

 

Flüchtlingsbedingter Mehraufwand
Im Rahmen der Sitzung des Kreistages am 13.06.2016 wurde eine 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit einem Nachtragsstellenplan für 2016 beschlossen. Mit der Einrichtung der bewilligten Stellen ist für 2017 mit folgendem flüchtlingsbedingtem Mehraufwand zu rechnen:
 

Verwaltungsbereich

Personalmehraufwand

Begründung

Betrag

Zentrale Dienste

2,0 Stellen (EG 10)

Bildungskoordination

113.400

Zuwanderung

1,0 Stelle (EG 5)

Informationstresen

44.900

Zuwanderung

2,0 Stellen (EG 5)

Sachbearbeitung Asyl/Erteilung

89.700

Zuwanderung

1,0 Stelle (EG 9/A 10)

Sachbearbeitung Asyl  allgemein

63.100

Zuwanderung

1,0 Stelle (A 11)

Fachgruppenleitung Aufenthalt und Einbürgerung

78.400

Zuwanderung

1,5 Stelle (EG 5)

Sachbearbeitung Aktenhaltung

67.300

Zuwanderung

0,5 Stelle (EG 8)

Sachbearbeitung Aufenthalt

25.200

Summe:

 

 

482.000


 

Steigerung des Personalbudgets aufgrund gestiegener Fallzahlen

Für den Fachbereich Jugend und Familie hat Herr Schmidt im Rahmen des Abstimmungsgespräches die gestiegenen Fallzahlen für die Bereiche Jugend- und Sozialdienst, wirtschaftliche Jugendhilfe und Frühförderung vorgetragen und erläutert. Aufgrund der vorgetragenen Steigerungen soll in diesen Bereichen eine Anhebung vorgenommen werden:

Bereich

Stelle

Betrag

Jugend- und Sozialdienst

1,0 Stelle S 14/EG 10

57.000

Wirtschaftliche Jugendhilfe

1,0 Stelle EG 8

50.300

Frühförderung

0,5 Stelle S 12

25.000

 

 

132.300

 

Ebenso hat Frau Jeske-Paasch für den Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit gestiegene Fallzahlen in den Bereichen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe vorgetragen und erläutert. Außerdem wurde über die Notwendigkeit der Einrichtung einer Springerstelle für den Fachbereich gesprochen. Aufgrund der vorgetragenen Steigerungen soll in diesen Bereichen eine Anhebung vorgenommen werden:
 

Bereich

Stelle

Betrag

Hilfe zur Pflege

1,0 Stelle EG 9

56.000

Eingliederungshilfe

1,0 Stelle EG 8

50.300

Fachbereichs-Springer

1,0 Stelle EG 8

50.300

 

 

156.600

 

 

Jährliche Steigerungsrate

Für die jährliche Steigerungsrate sollen anders als im Personalbudget 2013 – 2016 die tatsächlichen Tarifsteigerungen im Rahmen der Tarifabschlüsse bzw. die tatsächlichen Besoldungserhöhungen aufgrund des jeweiligen Besoldungsanpassungsgesetzes berücksichtigt werden. Sollten entsprechende Werte für die Haushaltsplanung nicht vorliegen, wird die Verwaltung Annahmen treffen und diese dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorlegen. Dies wird erstmals für 2018 erforderlich sein, da der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bis zum 28.02.2018 läuft, so dass zur Haushaltsplanung für 2018 entsprechende Werte nicht vorliegen werden.
 

 

Budgetüberschüsse

Aus dem Personalbudget für die Jahre 2013 bis 2016 dürfen maximal 1 Million Euro in das neue Personalbudget ab 2017 übertragen werden. Überschüsse im Personalbudget ab 2017 dürfen maximal in Höhe von 1 Million € übertragen werden. Sollte die Übertragung von Budgetüberschüssen aus haushaltsrechtlichen Gründen bei unausgeglichenem Haushalt nicht zulässig sein (Vorrang des Haushaltsausgleiches), stellt die Verwaltung in geeigneter Weise sicher, dass die ersparten Personalaufwendungen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung berichtet dem Hauptausschuss regelmäßig jährlich über das Ergebnis des abgelaufenen Jahres.

 

 

Sonstige Regelungen zum Personalbudget

Die übrigen Regelungen zum Personalbudget gelten für das Personalbudget ab 2017 unverändert fort (siehe Beschlussvorschlag e-g).

 

 

Neue Entgeltordnung

Im Abstimmungsgespräch wurde ebenfalls über das Thema neue Entgeltordnung gesprochen. Diese soll zum 01.01.2017 eingeführt werden. Die Auswirkungen sind derzeit noch nicht absehbar. Soweit sich aufgrund der Einführung einer neuen Entgeltordnung tarifwirksame Auswirkungen ergeben, ist hierzu eine Vereinbarung zu treffen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt folgende Festlegungen für das Personalbudget 2017:

 

a)      Der Ausgangswert für das Personalbudget ab 2017 beträgt 31.705.300 €. Zusätzlich wird ein flüchtlingsbedingter Mehraufwand in Höhe von 482.000 € berücksichtigt. Aufgrund des im Rahmen des Abstimmungsgespräches am 15.06.2016 vorgetragenen Personalmehraufwandes bedingt  durch deutlich gestiegene Fallzahlen erhält der Fachbereich Jugend und Familie einen Steigerungsbetrag in Höhe von 132.300 € und der Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit einen Steigerungsbetrag in Höhe von  156.600 €. Insgesamt beträgt das Personalbudget ab 2017 somit 32.476.200 €.
 

b)      Als jährliche Steigerungsrate werden die tatsächlichen Tarifsteigerungen im Rahmen der Tarifabschlüsse bzw. die tatsächlichen Besoldungserhöhungen aufgrund des jeweiligen Besoldungsanpassungsgesetzes berücksichtigt.
 

c)      Soweit sich aufgrund der Einführung einer neuen Entgeltordnung tarifwirksame Auswirkungen ergeben, ist hierzu eine Vereinbarung zu treffen.
 

d)      Aus dem Personalbudget für die Jahre 2013 – 2016 werden Budgetüberschüsse in Höhe von maximal 1 Million € in das neue Personalbudget ab 2017 übertragen.
 

e)      Aus dem Personalbudget sind sämtliche Personalaufwendungen zur Wahrnehmung der derzeitigen Aufgaben der Kreisverwaltung zu bestreiten. Innerhalb dieses Budgetrahmens sind die Personalaufwendungen der Teilergebnispläne untereinander deckungsfähig.
 

f)        Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse zur Wahrnehmung von weiteren Aufgaben über den heutigen Aufgabenbestand hinaus oder von bestehenden Aufgaben in größerem Maße oder von bestehenden Aufgaben in wesentlich anderer Qualität als bisher erfolgt eine Aufstockung des Personalbudgets. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen die Gremien des Kreises zu dem Ergebnis kommen, dass durch einen erhöhten Personaleinsatz eine bessere Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann (z.B. Verringerung von Transferaufwendungen).
 

g)      Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse, durch die bestehende Aufgaben reduziert oder abgebaut werden, erfolgt eine Kürzung des Personalbudgets. Ebenso wird das Personalbudget bei Maßnahmen der Verwaltung, die zu einer Umwandlung von Personalkosten in Verwaltungssachausgaben führen, gekürzt.
 

h)      Überschüsse im Personalbudget ab 2017 dürfen maximal in Höhe von 1 Million €  übertragen werden. Sollte die Übertragung von Budgetüberschüssen aus haushaltsrechtlichen Gründen bei unausgeglichenem Haushalt nicht zulässig sein (Vorrang des Haushaltsausgleiches), stellt die Verwaltung in geeigneter Weise sicher, dass die ersparten Personalaufwendungen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung berichtet dem Hauptausschuss regelmäßig jährlich über das Ergebnis des abgelaufenen Jahres.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt

 

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