Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/888
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerbeförderung - Abweichungen vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Kirsten Weit
- Ansprechpartner/in:
- Breuer, Volker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Regionalentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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13.07.2016
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:
entfällt
2. Sachverhalt:
Der Kreis beabsichtigt, die seitens der örtlichen Schulträger praktizierten Abweichungen vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung nicht mehr anzuerkennen und konsequent auf die Einhaltung der Schülerbeförderungssatzung hinzuwirken. Mit der Umsetzung soll im kommenden Schuljahr 2016/2017 begonnen werden.
Zur Abarbeitung der einzelnen Punkte im offenen Dialog mit den Vertretern der kommunalen Ebene ist ein Zeitplan erarbeitet worden, der anliegend beigefügt ist.
Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten zielgerichteten Überprüfung, d. h. einer detaillierten Hinterfragung der der Kreisverwaltung von den örtlichen Schulträgern vorzulegenden Verwendungsnachweise ist festgestellt worden, dass sich die Praxis der Schülerbeförderung im Laufe der Zeit in wesentlichen Punkten vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung des Kreises entfernt hat. In Zusammenhang mit dem Auftrag zur Optimierung der Schülerbeförderung ist diese Überprüfung noch verstärkt und intensiviert worden.
Insgesamt ist im gesamten Kreisgebiet in 822 Einzelfällen vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung abgewichen worden. Dabei handelt es sich um die vom Kreis stark finanziell mit unterstützten Beförderungen von Schülerinnen und Schülern, die entweder aufgrund geringerer Entfernungen vom Schulstandort oder aufgrund des Besuches einer nicht nächstgelegenen Schule keinen Anspruch auf Beförderung haben. Eine detaillierte Darstellung der einzelnen Abweichungen ist der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.
Für 48 Fälle sind Mehrkosten von rd. 27.000 € entstanden. Für die überwiegende Anzahl der Fälle, die nach der Satzung aufgrund der geringen Entfernung keinen Anspruch auf eine Beförderung haben, lassen sich keine Kosten ermitteln, da Einsparungen im Bereich des pauschal abgerechneten Linienverkehrs und des freigestellten Verkehrs eine Veränderung der bestehenden umfangreichen Tourenpläne zur Folge hätte.
Vor dem Hintergrund, dass hierin eine Ursache dafür liegt, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde im Landesvergleich zu den Kreisen mit den höchsten Pro-Kopf-Kosten im Bereich der Schülerbeförderung zählt (vgl. anliegenden Auszug aus dem Bericht 2015 des Kommunalen Benchmarking der schleswig-holsteinischen Kreise) sowie im Rahmen der Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet, kann diese Praxis vom Kreis nicht länger akzeptiert werden und wird vom Kreis Rendsburg-Eckernförde ab dem Schuljahr 2017/2018 nicht mehr anerkannt. Vielmehr wird ab diesem Zeitpunkt auf die konsequente Einhaltung der Satzung hingewirkt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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