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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/879

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt: 

Der Verwaltungsrat des BBZ Rendsburg-Eckernförde besteht aus dem Landrat sowie neun weiteren Mitgliedern, die gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung des BBZ am NOK vom Kreistag bestimmt werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates entspricht der Wahlzeit des Kreistages, die gemäß § 8 Abs. 7 der Satzung des BBZ Rendsburg-Eckernförde bis zur Wahl der neuen Vertreterinnen oder Vertreter im Amt bleiben.

Von den neun weiteren Mitgliedern werden fünf Mitglieder aus dem Bereich der im Kreistag vertretenen Fraktionen und die weiteren vier Mitglieder, die aus dem Lehrerkollegium des BBZ Rendsburg-Eckernförde kommen, dem Kreistag vorgeschlagen. Die Bestimmung der fünf Mitglieder erfolgte bereits in der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 17.06.2013.

 

Gemäß Mitteilung der Schulleitung des BBZ Rendsburg-Eckernförde vom 12.05.2016 hat die Pädagogische Konferenz des BBZ Rendsburg-Eckernförde beschlossen, den Abteilungsleiter Herrn Marcus Ernst als neues Mitglied für den Verwaltungsrat des BBZ Rendsburg-Eckernförde dem Kreistag vorzuschlagen. Es ist eine Nachbesetzung erforderlich, da das Verwaltungsratsmitglied Herr Norbert Babbe stellvertretender Schulleiter geworden ist und somit zum Kreis der Geschäftsführung des BBZ Rendsburg-Eckernförde gehört. Herr Ernst ist seit dem 01.02.2016 Abteilungsleiter am Standort Rendsburg und zuständig für den Übergangsbereich Schule-Beruf, insbesondere auch für die Klassen mit Flüchtlingen (DaZ-Klassen).

Der bisherige Lehrervertreter im Verwaltungsrat des BBZ Rendsburg-Eckernförde, Herr Babbe, scheidet damit gleichzeitig aus.

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Vorschlag der Pädagogischen Konferenz zu, für den ausscheidenden Herrn Norbert Babbe den Abteilungsleiter, Herrn Marcus Ernst, aus dem Lehrerkollegium in den Verwaltungsrat des BBZ Rendsburg-Eckernförde für die restliche Dauer der laufenden Wahlperiode zu bestimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

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