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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/838

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

Der Baumschutz im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird auf Grundlage der Eingriffsregelung im Bundes- bzw. Landesnaturschutzgesetz umgesetzt. Das hierbei auszuübende Ermessen wird einheitlich für das gesamte Kreisgebiet mit dem Merkblatt Baumschutz konkretisiert.

 

Für die Gemeinde Bordesholm erfolgt die fachliche Prüfung abweichend, mit deutlich strengeren Regelungen, auf Grundlage der Kreisverordnung zum Schutze der Bäume in der Gemeinde Bordesholm vom 10. März 1981. Kommunen können den Baumschutz in eigener Zuständigkeit regeln (Baumschutzsatzung) und sind dann für die Umsetzung selbst verantwortlich. Da die bestehende Regelung für Bordesholm eine Kreisverordnung ist, ist allein die Kreisverwaltung für die Umsetzung (Genehmigung) verantwortlich. Diese Situation verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung für die Bürger im Kreis. Zudem basieren die Regelungen auf dem veralteten Landschaftspflegegesetz von 1977 und spiegeln die Ziele der Gemeinde von vor 35 Jahren wieder, sind also weder fachlich noch sachlich aktuell.

 

Deswegen soll die bestehende Verordnung aufgehoben werden.

Die Vertreter der Gemeinde Bordesholm bekräftigen die Vorstellung eigener Baumschutzregelungen und äußern die Sorge, dass bei frühzeitiger Aufhebung der Kreisverordnung eine Regelungslücke entsteht. Die im Kreisvergleich strengeren Regeln könnten aufgrund der Bürgerbeteiligung und der Beratung in den Gremien erst zum März 2017 in einer Satzung der Gemeinde gefasst werden. Mithin bestände die Möglichkeit, nach der Aufhebung der Kreisverordnung Baumfällungen genehmigt zu bekommen, die nicht dem politischen Willen der Gemeinde entsprechen, bis eine neue Baumschutzsatzung der Gemeinde in Kraft tritt.

 

Aus diesem Grund soll die bestehende Verordnung zum 28.2.2017 aufgehoben werden (nähere Ausführungen im Vermerk).

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, die „Kreisverordnung zum Schutze der Bäume in der Gemeinde Bordesholm vom 10. März 1981“

zum 28.2.2017 aufzuheben.

 

Der Kreistag beschließt die Aufhebung der „Kreisverordnung zum Schutze der Bäume in der Gemeinde Bordesholm vom 10. März 1981“ zum 28.2.2017.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erheblichkeitsschwelle für eine Genehmigungspflicht ist nach den bestehenden Regelungen des Kreises deutlich höher als die bestehenden bzw. künftigen Regelungen für die Gemeinde Bordesholm. Nach Aufhebung der Verordnung werden künftig weniger Anträge aus der Gemeinde bearbeitet. Den bisher deutlich höheren Prüfaufwand trägt dann ausschließlich die Gemeinde in eigener Verantwortung. Die Gebühreneinnahmen werden in geringem Umfang zurückgehen, jedoch stand die kreisweit gültige Gebühr nicht im Verhältnis zum tatsächlichen (deutlich höheren) Prüfaufwand für den Bereich der Kreisverordnung Bordesholm. (zum Umfang des Prüfaufwandes siehe Kreisverordnung)

 

 

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Anlagen

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