Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/804
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl der Kreiswehrführung und ihrer Stellvertretung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Harald Westphal
- Ansprechpartner/in:
- Westphal, Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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13.06.2016
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Nach § 15 des Brandschutzgesetzes vom 10. Februar 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 200) wählt die Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Rendsburg-Eckernförde für 6 Jahre die Kreiswehrführung sowie deren Stellvertretung.
Die Kreiswehrführung sowie ihre Stellvertretung werden in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Die Wahl bedarf gemäss § 15 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Zustimmung des Kreistages.
Die Mitgliederversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Rendsburg-Eckernförde hat in ihrer Sitzung am 19. Februar 2016 auf der Grundlage der Regelungen zur Durchführung der Wahlen gemäss der Satzung des Verbandes vom 6. November 2009
den Kreisbrandmeister**
(Dienstgrad-Schreibweise gemäß Organisationserlass Feuerwehren des Innenministeriums vom 07.07.2009, gesprochen: Kreisbrandmeister zwei Sterne)
Mathias Schütte,
geb. 30.04.1966 in Kiel,
wohnhaft in 24340 Eckernförde, Richard-Vosgerau-Straße 88
zum Kreiswehrführer
und
den Ersten Hauptbrandmeister*
(Dienstgrad-Schreibweise gemäß Organisationserlass Feuerwehren des Innenministeriums vom 07.07.2009, gesprochen: Erster Hauptbrandmeister ein Stern)
Fritz Kruse,
geb. 23.01.1957 in Haßmoor,
wohnhaft in 24790 Haßmoor, Niendiek 4,
zum Stellvertreter des Kreiswehrführers
gewählt.
Auf der Grundlage der Zustimmung des Kreistages würde dann die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung ab 1. Juli 2016 für die Dauer von 6 Jahren erfolgen.
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Wahl des Kreisbrandmeisters** Mathias Schütte zum Kreiswehrführer und des Ersten Hauptbrandmeisters* Fritz Kruse zum Stellvertreter des Kreiswehrführers zu als Voraussetzung für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung ab 1. Juli 2016 für die Dauer von 6 Jahren.
