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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/873

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Am 15.6.1992 ist der Entsorgungsvertrag zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde in Kraft getreten.

 

Gemäß § 10 Absatz 1 des Entsorgungsvertrags behält dieser zunächst bis zum 31.12.2007 seine Gültigkeit und verlängert sich um jeweils weitere fünf Jahre, wenn er nicht spätestens ein Jahr vor seinem Auslaufen von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

 

Damit wäre von den Vertragspartnern eine Kündigung bis zum Jahresende 2016 mit Wirkung zum 31.12.2017 möglich.

 

Die Verwaltung möchte auf diese Möglichkeit hinweisen, ohne eine Kündigung zu empfehlen. Der Entsorgungsvertrag wird im vollen Umfang erfüllt und es besteht eine gute Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und der Geschäftsführung der AWR.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: entfällt

 

 

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