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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/868

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Kreis fördert seit 1986 Biotoplenkungsmaßnahmen, die von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände oder von vergleichbaren Organisationen auf der Grundlage langfristig angelegter Konzepte durchgeführten wurden, im Rahmen seiner Richtlinie. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die entsprechenden Vorlagen der Vorjahre verwiesen.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.02.2004, wie vom Umwelt- und Bauausschuss empfohlen, beschlossen, Mittel für die Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege in den Haushalt einzustellen. In den Haushaltsjahren 2015 und 2016 wurden jeweils 12.000 € veranschlagt.

 

Der Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 13. März 2016 und der Antrag vom Aukruger Bund für Natur- und Landschaftsschutz e. V. vom 29.März 2016 ist als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen wurde von der Verwaltung geprüft und als sachgerecht eingestuft.

 

Gem. den Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung von Maßnahmen im Bereich von Naturschutz und Landschaftspflege beträgt der Fördersatz 75%. Mit den geplanten Förderungen wird der Haushaltsansatz von 12.000 € mit 11.739,75 € größtenteils ausgeschöpft. Die Richtlinie liegt in geltender Fassung als Anlage bei.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Landschaftspflegemaßnahmen entsprechend dem vorliegenden Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände im Kreis Rendsburg-Eckernförde (Anlage) zu bezuschussen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

12.000 EUR; die Mittel sind im Haushalt für diese Maßnahme vorgesehen

 

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Anlagen

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