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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/731-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

In den Sitzungen des Hauptausschusses am 03.12.2015 und des Kreistages am 14.12.2015 wurde u.a. beschlossen:

  1. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise und zur Ausgliederung der Stabsstelle KOSOZ des Kreises Rendsburg-Eckernförde  auf das gemeinsame Kommunalunternehmen Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ-Vertrag) zu zustimmen.
  2. Ferner wurden Herr Landrat Dr. Schwemer zum Mitglied des Verwaltungsrates des gemeinsamen Kommunalunternehmens Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-Holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gewählt. Ebenso wurden ein 1. und 2 stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat gewählt.
  3. Weiterhin wurde beschlossen, das Mitglied und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der AöR gemäß § 19 Abs. 1 KrO i.V.m. § 25 Abs. 1 GO anzuweisen, im Verwaltungsrat dem KOSOZ-Vertrag und der Organisationssatzung zuzustimmen.

 

Gemäß § 4 Absatz 2 des KOSOZ-Vertrages (als Anlage beigefügt) sind diejenigen Forderungen, Verbindlichkeiten und sonstige Vermögensgegenstände sowie diejenigen Beamtenverhältnisse und Arbeitsverträge, die durch die Ausgliederung auf die AöR übergehen, in der Eröffnungsbilanz einschließlich Vermögensverzeichnis der Stabsstelle KOSOZ des Kreises Rendsburg-Eckernförde aufgeführt. Diese Unterlagen sind als Anlage 2 Bestandteil des KOSOZ-Vertrages.

 

Eine entsprechende Eröffnungsbilanz der Stabsstelle KOSOZ lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Vertrag im Dezember 2015 noch nicht vor. Zwischenzeitlich wurde die Eröffnungsbilanz der Stabsstelle KOSOZ zum 01.01.2016 durch das Beratungsunternehmen BDO erstellt. Die Eröffnungsbilanz mit den Anhängen ist als Anlage beigefügt.  Bislang wurde die Stabsstelle KOSOZ als Teil der Kreisverwaltung nicht gesondert geführt, sondern die entsprechenden Positionen waren Teil der Bilanz des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Mit der gesonderten Darstellung werden die entsprechenden Positionen aus der Bilanz des Kreises Rendsburg-Eckernförde herausgelöst. Dies hat folgende Auswirkungen:

 

  1. Das Anlagevermögen des Kreises verringert sich um die bei der Stabsstelle KOSOZ ausgewiesenen Vermögensgegenstände.
     
  2. Die liquiden Mittel des Kreises verringern sich ebenfalls um den bei der Stabsstelle KOSOZ ausgewiesenen Betrag in Höhe von 1.005.841,77 €. Dieser setzt sich zusammen aus den im Rahmen der Jahresabschlüsse angesammelten Betrag in Höhe von 765.668,17 € sowie den für den zukünftigen Geschäftsführer der KOSOZ AöR seit 01.01.2014 gebildeten Pensions- bzw. Beihilferückstellungen in Höhe von 207.601 € bzw. 32.572,60 €.
     
  3. Die in der Bilanz des Kreises ausgewiesenen Verbindlichkeiten (765.668,17 €) und Rückstellungen (240.173,60 €) können ergebnisneutral aufgelöst werden.
     
  4. Sonderposten aus Zuschüssen in Höhe von 81.495,45 € per 31.12.2015 könnten der Stabsstelle KOSOZ ggf. in 2016 noch zufließen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Eröffnungsbilanz der Stabsstelle KOSOZ zur Kenntnis und weist das Mitglied und die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der AöR gemäß § 19 Abs. 1 KrO i.V.m. § 25 Abs. 1 GO an, im Verwaltungsrat dem KOSOZ-Vertrag unter Berücksichtigung der Anlage 2 gemäß § 4 Absatz 2 des KOSOZ-Vertrages (Eröffnungsbilanz Stabsstelle KOSOZ per 01.01.2016) zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt

 

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Anlagen

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