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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/827

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Mit dem Haushalt 2016 hat der Kreistag am 14.12.2015 beschlossen, die Deckenerneuerungen auf Kreisstraßen und Radwegen mit 4.140.000,00 € zu fördern. Der Haushaltsvermerk sieht vor, „sollten Fördermittel nicht in der geplanten Höhe ausgezahlt werden, sind die Maßnahmen wie im Sanierungskonzept vorgesehen, weiter umzusetzen“.

 

Bereits im Juni 2015 wurden seitens der Verwaltung Deckererneuerungsmaßnahmen für die K2, K19, K45, K63 und K 77 sowie für die im Vorjahr nicht anerkannten K30, K85 über den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr angemeldet.

 

Für die Kreisstraßen 30, 85 und 45 hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde keine Förderung für das Jahr 2016 erhalten.

 

Die Kreisstraßen 30 und 85 wurden unabhängig von der Förderzusage des Landes durch den Kreis gegenüber dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr im Dezember 2015 beauftragt, da für die Maßnahmen Eigenmittel zu 100 % (1.010.000,00 €) im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Budgets zur Verfügung standen. Die durchgeführte Ausschreibung noch im Spätherbst 2015, mit einem Ausführungszeitraum ab März 2016, erbrachte ein gegenüber dem sonst üblichen Ausschreibungszeitraum erst nach Förderzusage durch das Land im März des Folgejahres ein sehr günstiges Ergebnis (807.000,00 €).

 

Aufgrund der fehlenden Förderung der Kreisstraße 45 durch das Land ist eine Mindereinnahme in Höhe von 370.000,00 € zu erwarten. Die Verwaltung wird jedoch im Hinblick auf die durch die fehlende Förderung entstandene Mindereinnahme wie bereits im Vorjahr mit der K30 und K85 verfahren und die Maßnahme erneut für das Jahr 2017 anmelden, die Ausschreibung im Spätherbst durchführen und die Baumaßnahme im Frühjahr 2017 durchführen lassen. Eine Erneute Anmeldung von Fördermitteln könnte bei geänderter Bewertung der Kriterien Verkehrszahlen, ÖPNV-Strecke und Netzfunktion zum Erfolg führen.

 

Sollte die wiederholte Fördermittelanmeldung nicht erfolgreich sein, ist jedoch mit einem günstigen Submissionsergebnis zu rechnen. Dadurch kann eine verminderte Ausgabe die Mindereinnahme reduzieren.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt, an dem die auszuführenden Baumaßnahmen noch nicht ausgeschrieben sind, kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob ein Budgetunterschuss durch die Mindereinnahme entstehen wird.

 

Der Ausschuss wird rechtzeitig informiert werden.

 

Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden werden von dem Fachdienstleiter Gebäudemanagement über die geplanten Ausführungszeiträume der Deckenerneuerungsmaßnahmen informiert.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Noch nicht bekannt

 

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