Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/833

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Für die Haushaltsjahre 2017 – 2020 soll der Kreisverwaltung (ohne Koordinierungsstelle soziale Hilfen und ohne Jobcenter) weiterhin ein gedeckeltes Personalbudget zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen eines Workshops mit der Politik am 18.03.2016 wurde der Vorschlag der Verwaltung vorgestellt. Die Präsentation ist dieser Vorlage anliegend beigefügt.

 

 

Der Ausgangswert für die Berechnung des Personalbudgets 2017 – 2020 entspricht dem Ausgangswert für das Personalbudget 2013 – 2016 und beträgt 28.556.300 €.

Es erfolgt eine Steigerung des Ausgangswertes um die Tarifabschlüsse und Besoldungsanhebungen 2014 – 2017 (Durchschnittswert 9,85 % = 2.812.800 €.

 

Alternativ wurde im Workshop am 18.03.2016 angeregt, für die Steigerung des Ausgangswertes die Steigerung der Jahreslohnsumme 2013 ff. zugrunde zulegen. Die Verwaltung hat daraufhin folgende Berechnung angestellt:

 

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durchgängig von 2013 bis 2016 da waren bzw. sind, wurde die Jahreslohnsumme ermittelt. Berücksichtigung fanden insgesamt 502 Personen.

 

Jahreslohnsumme 2013

22.045.901

 

Jahreslohnsumme 2014

22.913.442

+ 3,94 %

Jahreslohnsumme 2015

23.702.370

+ 3,44 %

Erwartete Jahreslohnsumme 2016

24.835.539

+ 4,78 %

 

 

+ 12,65 %

 

Für die Steigerung des Ausgangswertes würde sich ein Steigerungsbetrag in Höhe von 3.612.400 € ergeben

 

Zuzüglich der Aufstockungen bzw. Kürzungen 2013 2016:

2013

-196.800

2014

-271.200

2015

+652.700

2016

+1.079.200

 

Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren ergibt sich für das Personalbudget 2017 ein Betrag in Höhe von 32.633.000 € bei einer Steigerung um 9,85 %  bzw. 33.432.600 € bei einer Steigerung um 12.65 %.

 

 

Die Laufzeit des Personalbudgets soll erneut 4 Jahre betragen.

 

 

Im Rahmen des Personalbudgets 2013 bis 2016 wurde eine jährliche Steigerungsrate von 1,33 % vereinbart. Ermittelt wurde dieser Wert aus den Orientierungsdaten der Haushaltserlasse 2010 – 2012 (2010 bis zu 1,0 %, 2011 und 2012 bis zu 1,5 %).

 

Die Orientierungsdaten der Haushaltserlasse 2013 – 2016 gehen jeweils von bis zu 2,5 %  aus. Die Verwaltung schlägt eine jährliche Steigerungsrate von 2 % (2,5 % abzüglich 20 %) ab dem Haushaltsjahr 2018 vor.

 

Über die jährliche Steigerungsrate für das Budget ist noch zu beraten.

 

 

Aus dem Personalbudget für die Jahre 2013 – 2016 werden Budgetüberschüsse in Höhe von maximal 1 Million € in das neue Personalbudget ab 2017 übertragen.

 

 

Darüber hinaus wurden für das Personalbudget in der Vergangenheit weitere Vereinbarungen hinsichtlich Veränderungen getroffen. Es  sollen folgende Regelungen für das Personalbudget 2017 – 2020 gelten:

 

  • Aus dem Budget sind sämtliche Personalaufwendungen zur Wahrnehmung der derzeitigen Aufgaben der Kreisverwaltung zu bestreiten. Eine Anpassung des Budgets aufgrund von Tariferhöhungen, Besoldungserhöhungen etc. findet nicht statt. Innerhalb dies Budgetrahmens sind die Personalaufwen-dungen der Teilergebnispläne untereinander deckungsfähig.
     
  • Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse zur Wahrnehmung von weiteren Aufgaben über den heutigen Aufgabenbestand hinaus oder von bestehenden Aufgaben in größerem Maße oder von bestehen Aufgaben in wesentlich anderer Qualität als bisher erfolgt eine Aufstockung des Personalbudgets. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen die Gremien des Kreises zu dem Ergebnis kommen, dass durch einen erhöhten Personaleinsatz eine bessere Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann (z.B. Verringerung von Transferaufwendungen).
     
  • Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse, durch die bestehende Aufgaben reduziert oder abgebaut werden, erfolgt eine Kürzung des Personalbudgets. Ebenso wird das Personalbudget bei Maßnahmen der Verwaltung, die zu einer Umwandlung von Personalkosten in Verwaltungssachausgaben führen, gekürzt.
     
  • Überschüsse im Personalbudget in den Jahren 2017 bis 2019 dürfen zu 100 % übertragen werden. Sollte die Übertragung von Budgetüberschüssen aus haushaltsrechtlichen Gründen bei unausgeglichenem Haushalt nicht zulässig sein (Vorrang des Haushaltsausgleiches), stellt die Verwaltung in geeigneter Weise sicher, dass die ersparten Personalaufwendungen zur Verfügung stehen.

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgende Festlegungen für das Personalbudget 2017 – 2020 zu beschließen:

a)      Der Ausgangswert für das Personalbudget 2017 – 2020 beträgt 28.556.300 €

b)      Es erfolgt eine Steigerung des Ausgangswertes um die Tarifabschlüsse und Besoldungsanhebungen 2014 – 2017 9,85 % = 2.812.800 € oder um den sich aus der Berechnung der Jahreslohnsummen ergebenden Wert 12,65 % = 3.612.400 € (Entscheidung nach Beratung)

c)      Bei der Berechnung des Budgetwertes werden die Kürzungen bzw. Aufstockungen ab 2013 berücksichtigt. 

d)      Die Laufzeit des Personalbudgets beträgt 4 Jahre.

e)      Die jährliche Steigerungsrate für das Personalbudget beträgt    %. (Über den Prozentsatz ist noch zu beraten.)

f)        Aus dem Personalbudget für die Jahre 2013 – 2016 werden Budgetüberschüsse in Höhe von maximal 1 Million € in das neue Personalbudget ab 2017 übertragen.

g)      Aus dem Budget sind sämtliche Personalaufwendungen zur Wahrnehmung der derzeitigen Aufgaben der Kreisverwaltung zu bestreiten. Eine Anpassung des Budgets aufgrund von Tariferhöhungen, Besoldungserhöhungen etc. findet nicht statt. Innerhalb dieses Budgetrahmens sind die Personalaufwendungen der Teilergebnispläne untereinander deckungsfähig.

h)      Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse zur Wahrnehmung von weiteren Aufgaben über den heutigen Aufgabenbestand hinaus oder von bestehenden Aufgaben in größerem Maße oder von bestehen Aufgaben in wesentlich anderer Qualität als bisher erfolgt eine Aufstockung des Personalbudgets. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen die Gremien des Kreises zu dem Ergebnis kommen, dass durch einen erhöhten Personaleinsatz eine bessere Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann (z.B. Verringerung von Transferaufwendungen).
 

i)        Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse, durch die bestehende Aufgaben reduziert oder abgebaut werden, erfolgt eine Kürzung des Personalbudgets. Ebenso wird das Personalbudget bei Maßnahmen der Verwaltung, die zu einer Umwandlung von Personalkosten in Verwaltungssachausgaben führen, gekürzt.

j)        Überschüsse im Personalbudget in den Jahren 2017 bis 2019 dürfen zu 100 % übertragen werden. Sollte die Übertragung von Budgetüberschüssen aus haushaltsrechtlichen Gründen bei unausgeglichenem Haushalt nicht zulässig sein (Vorrang des Haushaltsausgleiches), stellt die Verwaltung in geeigneter Weise sicher, dass die ersparten Personalaufwendungen zur Verfügung stehen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...