Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/406
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung von Budgetüberschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Annelene Schlüter
- Ansprechpartner/in:
- Schmidt, Norbert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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12.11.2014
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24.02.2016
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Sachverhalt
Begründung der Nichtöffentlichkeit:
./.
Beratungsgegenstand :
Gemäß der Grundsätze für die budgetorientierte Haushaltsplanung und –ausführung dürfen Budgetüberschüsse zu 50 % in das Folgejahr übertragen werden (Übertragbarkeit im Sinne des § 23 Abs. 1 GemHVO-Doppik). Die Entscheidung hierüber trifft der Hauptausschuss des Kreises.
Der Jugendhilfeausschuss entscheidet im Weiteren über die für den Bereich der Jugendhilfe zur Verfügung gestellten Budgetüberschüsse. Für die Förderung von Maßnahmen hatte der Jugendhilfeausschuss 2007 folgende grundsätzlichen Auswahlkriterien benannt:
Die Maßnahme orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen der Jugendhilfe des Kreises.
Die Maßnahme bezieht sich auf wesentliche steuerungsrelevante Aufgabenbereiche der Jugendhilfe.
Die Maßnahme ist innovativ, d.h., es werden neue Handlungsansätze im Bereich der Jugendhilfe beispielhaft entwickelt und erprobt.
Die Maßnahme zielt u.a. darauf ab, die gewonnenen Erfahrungen für die Praxis zur Verfügung zu stellen
Der Jugendhilfeausschuss wird um Beratung über die Einführung einer Regelung für eine Vergabe und Verwendung von Budgetüberschüssen gebeten.
