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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/815

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

Sachverhalt:

Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren zu schaffen. Dabei spielt die Kindertagespflege als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform eine zentrale Rolle.

 

Der Kreis hat 2012 beschlossen, durch verschiedene Maßnahmen den Ausbau der Kindertagespflege im Kreis zu fördern. Zur Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege hat der Kreistag am 19.03.2012 beschlossen, die Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren mit einem Euro pro Betreuungsstunde zu fördern. Die Gemeinden wurden gebeten, sich ebenfalls mit einem Euro an der Finanzierung zu beteiligen. 135 Gemeinden stimmten der Beteiligung an der Finanzierung der Kindertagespflege zu.

 

Nach Ablauf von zwei Jahren hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschlossen, die finanzielle Unterstützung der Förderung der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren durch Kreis und Kommen für weitere zwei Jahre bis zum 31.07.2016 fortzuführen.

 

Gleichzeitig wurde ab 01.08.2014 die Geldleistung für Kindertagespflegepersonen auf 3,50 € erhöht.

 

Aus dem Vergleich der Kennzahlen in der Kindertagespflege (Benchmarking-Bericht) wird deutlich, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde bei der Belegung von Plätzen in der Kindertagespflege und der Anzahl von Tagespflegepersonen unter dem Durchschnitt liegt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.02.2016 erneut beraten und empfiehlt dem Hauptausschuss die Bezuschussung der finanziellen Förderung der Kindertagespflege mit einem Euro pro Betreuungsstunde unbefristet fortzuführen.  Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2016 eingestellt.

 

Gleichzeitig hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, eine Gesamtanalyse der Kindertagespflege vorzunehmen und gemeinsam mit den Kommunen Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege zu erarbeiten. . 

 

Ziel bleibt es, die Kindertagespflege weiter auszubauen.

 

 

 

 

Christina Mönke

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren unbefristet bis auf Widerruf mit einem Euro pro Betreuungsstunde zu fördern. Voraussetzung hierfür ist die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen nach den Richtlinien des Kreises zur Förderung der Kindertagespflege in Verbindung mit § 23 SGB VIII. Gleichzeitig sollen die Gemeinden aufgefordert werden, sich an der Finanzierung der Förderung der Kindertagespflege ebenfalls mit einem Euro zu beteiligen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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