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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/821

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

 

2. Sachverhalt:

Der Rufbereitschaftsdienst nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) außerhalb der Dienstzeiten der Kreisverwaltung wird ab 1. Januar 2012 wieder durch den Sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung sichergestellt.

 

Im beigefügten Bericht für das Jahr 2015 sind die Daten der Kriseneinsätze des Rufbereitschafts- und des Tagesdienstes zusammengefasst.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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