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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/753

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Die Förde Sparkasse beteiligte sich gem. Vertrag vom 11./17. Juli 2013 mit 3,6 Mio. EUR bzw. mit 25,1 % am Stammkapital der Sparkasse Hohenwestedt mit dem Ziel, insbesondere die Eigenständigkeit der Sparkasse Hohenwestedt in ihrem Geschäftsgebiet als selbstständige und regionale verwurzelte Sparkasse nachhaltig zu sichern.

 

Insbesondere die anhaltende Niedrigzinsphase, ihre institutsspezifischen Ergebnisse aus der Umfrage der Deutschen Bundesbank sowie notwendige Zukunftsinvestitionen haben die Sparkasse Hohenwestedt nunmehr veranlasst, die mittelfristige Geschäftsentwicklung des Instituts eingehender zu prüfen und zu bewerten. Im Ergebnis lässt sich an der Unternehmensplanung festmachen, dass wesentliche Institutskenngrößen wie der Zinsüberschuss zurückgehen werden, ohne dass diese Ertragsrückgänge anderweitig aufgefangen werden können. Darüber hinaus werden zukünftig steigende aufsichtsrechtliche Anforderungen eine wesentliche Rolle einnehmen und erhebliche finanzielle wie auch personelle Ressourcen binden.

 

Nachdem seitens der Sparkasse Hohenwestedt mögliche Handlungsoptionen für eine künftige Ausrichtung der Sparkasse geprüft und bewertet wurden, fasste man den Entschluss, die Eigenständigkeit der Sparkasse Hohenwestedt aufzugeben und mit einem geeigneten Partner zu fusionieren. Als potenzielle Fusionspartner wurden Sparkassen mit benachbarten Geschäftsgebieten in Betracht gezogen. Angesichts der schon bestehenden gut funktionierenden Kooperation, gemeinsam initiierter Maßnahmen und des politischen Kreisgebietes präferierte die Sparkasse Hohenwestedt die Förde Sparkasse als ersten Verhandlungspartner.

 

Vor dem Hintergrund, der Bevölkerung, der Wirtschaft und der öffentlichen Hand im regionalen Geschäftsgebiet der Sparkasse Hohenwestedt auch künftig unter veränderten Marktbedingungen eine bestmögliche kreditwirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten, haben daher beide Sparkassen Fusionsgespräche aufgenommen. Die Vorstände sind beauftragt, die Bedingungen des Vereinigungsvertrages zu verhandeln und die erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

Im Rahmen der Verhandlungen ist auch eine Regelung über die Vorschlagsrechte zur Besetzung des Verwaltungsrates der Förde Sparkasse zu treffen. Nach seiner Satzung steht dem Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde ein Vorschlagsrecht für 3 weitere sachkundige Mitglieder im Verwaltungsrat der Förde Sparkasse unter Berücksichtigung der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers und der ersten Stellvertreterin oder des ersten Stellvertreters der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers zu. Das dritte Mandat im Verwaltungsrat wurde bisher vom Verbandsvorsteher des Zweckverbandes der Sparkasse Hohn-Jevenstedt wahrgenommen. Durch die Repräsentanz eines Vertreters des Bereiches Hohn-Jevenstedt im Verwaltungsrat konnte eine hohe Akzeptanz dieser Region als Teil der Förde Sparkasse erreicht werden.

 

Wegen dieser guten Erfahrungen und der hohen integrativen Wirkung ist vorgesehen, dass ab dem 01. Juni 2018 dem Zweckverband der Sparkasse Hohn-Jevenstedt und dem Zweckverband der Sparkasse Hohenwestedt ein gemeinsamer Sitz im Verwaltungsrat zusteht, der jeweils im Wechsel wahrgenommen wird (es beginnt mit dem Zweckverband Sparkasse Hohenwestedt). Diese Regelung ist befristet bis zum 31. Mai 2028.

 

Für die laufende Wahlperiode wird der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse wegen der Vereinigung vorübergehend bis zum 31. Mai 2018 um 1 weiteres sachkundiges Mitglied auf 22 aufgestockt (gem. § 7 Abs. 6 Sparkassengesetz für Schleswig-Holstein).

 

Zur Umsetzung ist eine Änderung der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Rendsburg-Eckernförde erforderlich.

 

§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 soll wie folgt gefasst werden:

 

- für die bis zum 31. Mai 2018 laufende Wahlperiode die Benennung von 3 weiteren sachkundigen Mitgliedern für die Wahl in den Verwaltungsrat der Förde Sparkasse unter Berücksichtigung der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers und der ersten Stellvertreterin oder des ersten Stellvertreters der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers sowie

- für die ab dem 1. Juni 2018 und 1. Juni 2023 beginnenden Wahlperioden die Benennung von 2 weiteren sachkundigen Mitgliedern für die Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse unter Berücksichtigung der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers und der ersten Stellvertreterin oder des ersten Stellvertreters der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers und die Benennung von einem weiteren sachkundigen Mitglied in den Verwaltungsrat der Sparkasse auf Vorschlag des Zweckverbandes der Sparkasse Hohn-Jevenstedt im Wechsel mit dem Zweckverband Sparkasse Hohenwestedt, beginnend mit dem Zweckverband Sparkasse Hohenwestedt sowie

- für die ab dem 1. Juni 2028 beginnende Wahlperiode und die folgenden Wahlperioden die Benennung von drei weiteren sachkundigen Mitgliedern für die Wahl in den Verwaltungsrat der Sparkasse unter Berücksichtigung der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers und der ersten Stellvertreterin oder des ersten Stellvertreters der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers.

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Rendsburg-Eckernförde gem. § 9 Abs. 6 Ziff. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit anzuweisen, der im Sachverhalt dargestellten Änderung der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Rendsburg-Eckernförde zuzustimmen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Rendsburg-Eckernförde gem. § 9 Abs. 6 Ziff. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit anzuweisen, der im Sachverhalt dargestellten Änderung der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Rendsburg-Eckernförde zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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