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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/790

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Recyclinghof in Altenholz ist mit einem Einzugsgebiet von rd. 12 % der Haushalte des Kreises Rendsburg-Eckernförde der AWR-Recyclinghof mit den meisten Kundenbesuchen und den meisten Einnahmen. Zur Verbesserung der Annahmesituation wurde bereits seit längerer Zeit die Vergrößerung des Recyclinghofes Altenholz angestrebt. Diese Vergrößerung konnte nun durch eine Verlagerung des Recyclinghofes auf dem Betriebsgelände der oar Altenholz/Schrebers Erde erreicht werden.

 

Im Zuge der Verhandlungen mit Schrebers Erde wurde um eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren ab Baufertigstellung gebeten. Die AWR hält diese Laufzeit vor dem Hintergrund der getätigten Investitionen für angemessen und beabsichtigt den Betreibervertrag mit einer Laufzeit vom 01.03.2016 bis 31.12.2025 abzuschließen.

 

Nach § 8 Absatz 3 des Entsorgungsvertrages zwischen der AWR und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde hat die AWR bei Verträgen, die die Laufzeit des Entsorgungsvertrages überschreiten, die vorherige Zustimmung des Kreises einzuholen.

 

Die AWR bittet um Zustimmung zur beabsichtigten Vertragslaufzeit von 10 Jahren für den Betrieb des Recyclinghofes Altenholz vom 01.03.2016 bis 31.12.2025.

Der Entwurf des Betreibervertrages mit Schrebers Erde ist als Anlage beigefügt. Die zum Betreibervertrag zugehörige Anlage 2 (Lagepläne) wird nach Vorliegen der durch Schrebers Erde noch anzugebenden Pläne ergänzt.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, dem zwischen der AWR und Schrebers Er.de gGmbH beabsichtigten Vertrag über den Betrieb des Recyclinghofes Altenholz gemäß § 8 Absatz 3 des Entsorgungsvertrags vom 4.6.1992 zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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