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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/791

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

Sachverhalt:

Mit der steigenden Zahl von Flüchtlingen nimmt auch der Anteil von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu, die allein oder mit ihren Familien nach Deutschland kommen.

 

Am 1.11.2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft getreten.

 

Durch das Gesetz wird die „vorläufige Inobhutnahme“ eingeführt. Ziel der Neuregelung ist eine gerechte Verteilung minderjähriger Flüchtlinge und der damit verbundenen Lasten auf alle Bundesländer.

 

Im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme wird durch das Jugendamt geprüft, ob das ausländische Kinder bzw. der Jugendliche zur Verteilung auf die Bundesländer angemeldet werden kann. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine Familienzusammenführung möglich ist oder welche Perspektiven im Rahmen der Jugendhilfe erforderlich sind.

 

Sobald die weitere Perspektive des Kindes geklärt ist, wird auf Veranlassung des Jugendamtes beim Gericht die Einrichtung einer Vormundschaft beantragt. Nach Bestellung eines Vormundes kann ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt werden.

Mit der Hilfeplanung werden die Inobhutnahme beendet und erforderliche Hilfen eingeleitet.

 

Der Hauptausschuss des Kreises hat zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung die Einrichtung zusätzlicher Stellen beschlossen: 3,5 Stellen für die Bezirkssozialarbeit, 2 Stellen für die Amtsvormundschaft und 1 Stelle für die Wirtschaftliche Jugendhilfe.

 

Zur fachlichen und organisatorischen Sicherstellung der Aufgaben hat die Verwaltung unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet.

 

  • Regelmäßige Arbeitstreffen (jour fix) der beteiligten Institutionen bei der Gestaltung der Inobhutnahmen und Einleitung der Hilfen zur Erziehung. (Austausch, Reflektion und Weiterentwicklung der Praxis).
  • Erarbeitung von fachlichen Grundsätzen zur Gestaltung von Hilfen zur Erziehung in einer Einrichtung für unbegleitete Minderjährige in Kooperation mit den Trägern von Einrichtungen.
  • Entwicklung von fachlichen Grundlagen zur Unterstützung von ausländischen Familien bei erzieherischen Problemen gemeinsam mit den Trägern ambulanter Hilfen.
  • Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Kommunen zu Fragen der Betreuung von Flüchtlingskindern in Kindertagesstätten.
  • Kooperation mit dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde bei der Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Gewinnung und Betreuung von ehrenamtlichen Vormündern für junge Flüchtlinge.
  • Erörterung der pädagogischen Herausforderungen bei der Arbeit mit ausländischen Kindern und Jugendlichen im Rahmen des jährlichen Erfahrungsaustausches Schule-Jugendhilfe. (Schulsozialarbeit, Beratungslehrkräfte der Förderzentren, Jugend- und Sozialdienst).

 

 

 

 

Norbert Schmidt

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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