Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/767

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

 

Sachverhalt:

Für die Förderung von pädagogischer Fachberatung gewährt das Land Schleswig-Holstein für die Jahre 2016 und 2017 Zuwendungen.

 

Der Entwurf eines Erlasses liegt vor. Unter dem Vorbehalt, dass der Erlass in dieser Form in Kraft tritt, werden folgende Regelungen gelten::

 

Für die pädagogische Fachberatung, die zur qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung beitragen und der Optimierung von Rahmenbedingungen des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen dienen soll, stellt das Land jeweils 1,5 Mio € in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erhält auf Antrag eine Fördersumme von 124.573,00 € pro Jahr.

 

Nach den Vorgaben des Landes wird wie im Jahr 2015 die Weiterleitung der Mittel primär anhand eines kindbezogenen Verteilungsschlüssels erfolgen. Auf Antrag der Träger von Kindertageseinrichtungen sind in den Kalenderjahren 2016 und 2017 Personal-, Sach-, Honorar- sowie Fahrtkosten förderfähig, sofern diese zusätzlich zu den bereits in § 24 Abs. 2 Ziffer 4 Kindertagesstättengesetz vorgesehenen Kosten für Fachberatung entstehen.

 

Nach Vorliegen des Erlasses wird die Höhe der maximal zustehenden Mittel (Pro-Platz-Berechnung für die Einrichtung) den Trägern mitgeteilt. Die Träger können innerhalb dieses Verfügungsrahmens entsprechende Mittel beantragen. Sollten Landesmittel nicht abgerufen werden, werden diese erneut ausgeschrieben.

 

 

 

Christina Mönke

 

 

Anlage

Erlassentwurf

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt auf Empfehlung des Unterausschusses Kindertagesbetreuung unter dem Vorbehalt, dass der vorliegende Erlassentwurf unverändert in Kraft tritt, die Fördermittel für die pädagogische Fachberatung für die Jahre 2016 und 2017 nach dem gleichen Verfahren wie im Vorjahr an die Träger von Kindertageseinrichtungen zu vergeben.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...