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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/781

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

Entfällt

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Hauptausschusses am 03.12.2015 wurde der Verwaltung ein Prüfauftrag erteilt, ob und ggf. wie zur Reduzierung der Zinslast aus langfristigen Verbindlichkeiten eine Umfinanzierung durch die Bereitstellung von Mitteln zu kommunalen Konditionen möglich sei. In diesem Zusammenhang seien ebenfalls die Möglichkeiten einer Kapitalerhöhung um 15.000 € sowie der Abschluss eines bilateralen Vertrages mit der Stadt Rendsburg hinsichtlich der Beibehaltung des bisherigen prozentualen Verlustausgleichs zu prüfen.

 

Ergänzend hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, im Haushalt 2016 300.000 € für Integrationsmaßnahmen einzuplanen, wobei 150.000 € bis zum 01.07.2016 für das Nordkolleg reserviert werden sollten. In diesem Zusammenhang wurde die Frage der beihilferechtliche Zulässigkeit einer solchen Zuwendung an das Nordkolleg aufgeworfen.

 

Das Ergebnis der Prüfung der Verwaltung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

 

Umfinanzierung:

 

Die Weitergabe kommunaler Mittel bzw. von Krediten mit kommunalen Konditionen zum Zwecke der Umschuldung langfristiger Verbindlichkeiten der Nordkolleg GmbH ist rechtlich nicht zulässig. Auch durch die Erhöhung des Geschäftsanteils auf über 50 % ist dieses Ziel nicht zu erreichen.

 

Bei einer Erhöhung des Geschäftsanteils auf über 50 % kommt ebenfalls ein mittelfristiger Kassenkredit über die Laufzeit von drei Jahren nicht in Betracht, weil kein Bodensatz im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 20.10.2015 vorhanden ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Nordkolleg GmbH weist für die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 kein Defizit aus; der Ausgleich ist durch die Verlustübernahmen nach Beschlussfassung der Gesellschafter gesichert. Für die Folgejahre sind solche Beschlüsse noch nicht gefasst.

 

Bei einer Erhöhung des Geschäftsanteils auf über 50 % wäre ein kurzfristiger Kassenkredit möglich, wenn die Nordkolleg GmbH einen konkreten Liquiditätsbedarf nachweist. In diesem Fall wären der mit einer Kapitalerhöhung verbundene Aufwand (Notarkosten, Kosten Gesellschafterversammlung) sowie die erforderliche Auszahlung des Erhöhungsbetrages in das Verhältnis zu einem etwaigen Nutzen zu setzen. Eine mögliche Liquiditätsunterdeckung für 2016 wird nach Mitteilung der Geschäftsführung der Nordkolleg GmbH bei dem aktuellen Planungsstand über die Kontokorrentkreditlinie gesichert. Die Vergabe eines Kassenkredites durch den Kreis ist insofern nicht erforderlich. Zur Vermeidung eines dauerhaften Liquiditätsunterschusses werden von der Nordkolleg GmbH andere Maßnahmen (z.B. Umfinanzierung) verfolgt.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Umfinanzierung durch die Bereitstellung von Mitteln des Kreises zu kommunalen Konditionen nicht möglich ist. Insofern ist auch eine Kapitalerhöhung um 15.000 € und der Abschluss eines bilateralen Vertrages mit der Stadt Rendsburg nicht angezeigt.

 

Der vollständige Vermerk ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Integrationsmaßnahmen:

 

Die Prüfung der beihilferechtlichen Zulässigkeit der o. a. Zuwendung in Höhe von 150.000 € für Integrationsmaßnahmen an die Nordkolleg GmbH hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Durchführung der geplanten Maßnahme eine unerlaubte Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilferechts darstellt. Diese Maßnahme ist jedoch dem Zweckbetrieb „kultureller Bereich“ der Nordkolleg GmbH zuzuordnen und wird durch den bestehenden Betrauungsakt sowie die Regelung in § 53 Abs. 2e (Tätigkeiten im Bereich der kulturellen und künstlerischen Bildung) der „Allgemeinen Freistellungsverordnung“ (AGVO / Verordnung (EU) Nr. 651/2014) erfasst. Sie ist insofern mit dem Binnenmarkt vereinbar und von einer Anmeldepflicht freigestellt.

 

Mit dem Geschäftsführer der Nordkolleg GmbH wurden folgende weitere Umsetzungsschritte abgestimmt:

 

-          Berücksichtigung des Aufwands und der Erlöse der geplanten Integrationsmaßnahmen (und damit auch des Zuschusses in Höhe von 150.000 €) im Wirtschaftsplan 2016 der Nordkolleg GmbH

-          Beschluss über den Wirtschaftsplan 2016 in der Sitzung des Hauptausschusses am 14.03.2016 und Anpassung des Betrauungsaktes

-          Beantragung des Projektzuschusses in Höhe von 150.000 € durch die Nordkolleg GmbH bis zum 30.04.2016 unter Angabe der geplanten Maßnahmen und Beifügung eines Zeit- sowie Finanzplans

-          Im Laufe des Jahres 2016: Umsetzung der Integrationsmaßnahmen

-          Nach Abschluss der Maßnahme: Erstellung eines Verwendungsnachweises durch die Nordkolleg GmbH

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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