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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2014/219-005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

2. Sachverhalt:

 

Gemäß Mitteilung in der Sitzung am 10.06.2015 und Sachstandsbericht in der Sitzung am 18.11.2015 wurde der bisherige Ansatz, den „Maßnahmeplan zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit im ÖPNV“ an die Laufzeit des derzeit geltenden RNVP des Kreises zu binden, geändert. Nunmehr erstreckt sich dessen Laufzeit bis zum Jahr 2022. Hintergrund für diese geänderte Laufzeit ist die Bestimmung im Personenbeförderungsgesetz, demzufolge die Aufgabenträger in ihren Regionalen Nahverkehrsplänen die Zielsetzung einer Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 verankern und entsprechende Maßnahmen mit Umsetzungszeitpunkten entwickeln müssen (von begründeten Ausnahmen abgesehen).

 

Aus diesem verlängerten Betrachtungszeitraum resultierend wurden im Maßnahmeplan gegenüber der zuletzt zur Verfügung gestellten Entwurfsfassung vom 19.11.2014 wesentliche Änderungen in nachfolgend aufgeführten Bereichen vorgenommen:

-Erheblich geändert wurde die Anzahl der auszubauenden Haltestellen (als Vorschlag des Kreises); dies bildet somit den zentralen Aspekt der Neufassung des Planentwurfes. Deren Anzahl wurde, ausgehend von rd. 250, auf über 650 erweitert und einer Priorisierung unterworfen (vgl. Anlage 2b zum Maßnahmeplan); als Grundlage wurden diese außerdem mit gutachterlicher Unterstützung bezüglich ihrer derzeitigen Eigenschaften erhoben und zu jeder dieser Haltestelle ein Haltestellendatenblatt mit Foto angefertigt. Entsprechend wurden die diesbezüglichen Ausführungen im Textteil (Kap. 3.2.6 des Maßnahmeplanes) überarbeitet.

-Weiterhin wurde zur Klärung der Zuständigkeiten beim Haltestellenausbau ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das inzwischen vorliegt.

-Das Stufenkonzept zum Aufbau eines verlässlich barrierefreien Fahrtenangebotes wurde angepasst (Kap. 3.1.4, Anlage 1 und Anlage 4 zum Maßnahmeplan).

-Angesichts der Laufzeit bis 2022 ist es erforderlich, auf die Frage der Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit ab 01.01.2022 einzugehen (neues Kap. 5 des Maßnahmeplanes). Hier können noch bis zum nächsten RNVP Überlegungen angestellt und daraus folgende Präzisierungen vorgenommen werden.

Darüber hinaus mussten diverse kleinere Anpassungen (auch redaktioneller Art) eingearbeitet werden. Anzumerken ist, dass nach wie vor aus Gründen des Fahrgastnutzens und der Nachhaltigkeit (langfristig erwartbarer Bestand von Linien und Haltestellen) diejenigen Linien mit über den Schülerverkehr hinausgehender Bedeutung im Vordergrund stehen und sich insofern keine grundsätzliche Abkehr von den bisherigen konzeptionellen Überlegungen ergeben hat.

Der Entwurf zum Maßnahmeplan im aktuellen Bearbeitungsstand ist als Anlage beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Fassung, wie im Projekt-Zeitplan ersichtlich (vgl. Sitzung vom 18.11.2015), im Lichte der Beratungsergebnisse mit der örtlichen Ebene / SHGT insbesondere hinsichtlich der Haltestellenliste ggf. noch zu überarbeiten sein wird.

Auch ist vorgesehen, bis zur endgültigen Verabschiedung des Planes noch die Behandlung des Themas der Beförderung von „e-scootern einzuflechten; das ist hier unterblieben, weil diesbezüglich bislang angesichts des derzeitigen fachlichen Disputs und der juristischen Auseinandersetzung zwischen Behindertenverbänden und Kieler Verkehrsgesellschaft abschließende Erkenntnisse bzw. Urteile noch nicht vorliegt.

 

Weitere Hinweise zu der vorgelegten Fassung:

  • Alle Änderungen sind durch farbliche Hervorhebung kenntlich gemacht. In der Regel in Rotschrift, Ausnahme Anlage 2b: Hier sind nur Haltestellenausbauerfordernisse, die inzwischen als nicht mehr erforderlich anzusehen sind bzw. sonstige wichtige Anmerkungen, so gekennzeichnet. Die Gesamtheit der durch Ausdehnung der Laufzeit auf 2022 neu hinzugekommenen Haltestellenvorschläge ist in Grünschrift.
  • Außerdem ist diese Auflistung für jeden Stadt-/Gemeinde-/Amtsbereich nun, wie oben angesprochen, nach 4 Prioritäten 1a, 1b, 2a, 2b gegliedert; zur deutlicheren Kenntlichkeit sind:
    1a gelb unterlegt,
    1b normal,
    2a Grünschrift normal,
    2b Grünschrift kursiv.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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