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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/777

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

In der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 20.01.2016 wurde vereinbart, dass die Verwaltung zur nächsten Ausschusssitzung einen Sachstands-bericht zum Thema „Zuschuss für die Schülerbeförderung der freien Schulen“ erstellt. Folgendes ist hierzu zu berichten:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 18.03.2013 hatte der (ehemalige) Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen gemeinsam mit den Vertretern der Freien Waldorfschule Eckernförde, der Freien Waldorfschule Rendsburg und der Privatschule Mittelholstein Einigkeit darüber erzielt, die maximale Zuschusssumme von 40.000 Euro pro Jahr entsprechend der Fahrschülerzahlen der Klassenstufen 1-10 der genannten Schulen aufzuteilen.

 

Danach errechneten sich für 2013 folgende Zuschussbeträge:

 

-          Freie Waldorfschule Eckernförde19.390 Euro

-          Freie Waldorfschule Rendsburg13.740 Euro

-          Privatschule Mittelholstein  6.870 Euro

Gesamt40.000 Euro

 

Für die Jahre 2014 und 2015 erfolgte eine Auszahlung des Zuschussbetrages lediglich an die Freie Waldorfschule Rendsburg nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel, da nicht von allen Schulen die Fahrschülerzahlen gemeldet wurden sowie die Verwendungsnachweise für 2013 nicht bzw. nicht vollständig eingereicht wurden.

 

Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt ist es – auch im Hinblick auf die Dienstanweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde für Zuwendungen an außerhalb der Kreisverwaltung stehende Stellen – erforderlich, einen prüffähigen Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

Der Fachdienst Regionalentwicklung beabsichtigt daher, der Freien Waldorfschule Eckernförde und der Privatschule Mittelholstein eine letztmalige Frist zur Vorlage eines vollständigen, prüffähigen Verwendungsnachweises zu setzen. Zudem soll die Auszahlung der Zuschussbeträge für 2014 und 2015 von der Vorlage dieses Verwendungsnachweises abhängig gemacht werden und ggf. die in 2013 ausgezahlten Zuschüsse zurückgefordert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

entfällt

 

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