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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2013/180-002

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit:

entfällt

 

2. Sachverhalt:

 

Am 07.12.2015 lud der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei – Abteilung Landesplanung zum „3. Planerforum zur Neuaufstellung der Regionalpläne“ nach Malente ein. Diskussionsthemen waren die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans bzw. Teilaufstellung der Regionalpläne – Sachthema Wind, die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans sowie die Neuaufstellung der Regionalpläne. Über die Sachstände wird im Folgenden informiert.

 

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans/Teilaufstellung der Regionalpläne – Sachthema Wind

 

Mit dem Urteil des OVG Schleswig vom 20.01.2015 wurden die Teilfortschreibungen der Regionalpläne von 2012 für unwirksam erklärt. Mit dem Windenergieplanungssicherstellungsgesetz (WEPSG) vom 22.05.2015 wurde die unverzügliche Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) und die Teilaufstellung der Regionalpläne zum Thema Wind vorbereitet. Bis dahin sind raumbedeutsame Windenergieanlagen nach § 18 Absatz 1 Landesplanungsgesetz (LaPlaG) prinzipiell unzulässig, solange die Landesplanung keine Ausnahme von der Unzulässigkeit nach § 18 Absatz 2 LaPlaG erteilt.

 

Die Landesplanungsbehörde hat am 27.10.2015 erste Pläne veröffentlicht, welche die Flächen außerhalb von harten und weichen Tabukriterien als potenzielle Flächen für die Windkraft darstellen. Diese ca. 4.800 Gebiete umfassen ca. 7 % der Landesfläche und werden in den folgenden Monaten durch Anwendung der Abwägungskriterien konkretisiert. Im Zuge dessen werden besonders folgende Aspekte beleuchtet:

 

  • Berücksichtigung der charakteristischen Landschaftsräume (Stellungnahme zum Entwurf am 11.01.2016, Endversion des Gutachtens sollte spätestens Anfang Februar vorliegen)
  • Anpassung der Planung an die Bestandserfassung von Kulturdenkmalen im Zuge des neuen Denkmalschutzgesetzes vom 30.01.2015
  • Aussagen zum Umgang mit alten Eignungsgebieten, welche die neuen Voraussetzungen für die Ausweisung von Vorranggebieten nicht mehr erfüllen
  • Aussagen zur Zulässigkeit von Repowering und Testanlagen außerhalb der neuen Vorranggebiete

Meilensteine:

  • 12.01.2016: Informations- und Diskussionsveranstaltung „Windenergie in Schleswig-Holstein – Teilfortschreibung der Regionalpläne“ im RBZ Kiel
  • März 2016: Regionalkonferenzen zu den Entwürfen in den einzelnen Planungsräumen
  • Mitte 2016: Vorstellung des ersten Planentwurfes

Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP)

 

Die Fortschreibung des LEP 2010 erfolgt parallel zur Entwicklung der Landesentwicklungsstrategie (LES). Ziel der LES ist die Vorgabe strategischer Leitgedanken. Dazu wurden neun Trends dargestellt, zu denen die LES entsprechende landesplanerische Ziele und Grundsätze formulieren wird. Im Einzelnen sind dies:

 

1. Digitalisierung

2. Lebensqualität als Standortfaktor

3. Demografische Entwicklung

4. Bildung

5. Wirtschaftliche Entwicklung

6. Mobilität der Zukunft

7. Natürliche Lebensgrundlage schützen und nutzen

8. Globalisierung erfordert gezielte Internationalisierung

9. Schleswig-Holstein als Zuwanderungsland gestalten

 

Meilensteine:

Geplant ist die Erstellung und Diskussion eines Grünbuchs in 2016. Auf Basis dieser Diskussionsergebnisse wird ein Weißbuch erarbeitet. Offene Themen sind insbesondere die Aufarbeitung der aktuellen Flüchtlings- bzw. Zuwanderungssituation und die damit verbundenen raumplanerischen Anforderungen.

 

Aufgrund der Entwicklungen bezüglich der raumplanerischen Steuerung von Windkraft im Jahr 2015 genießt die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans bzw. Teilaufstellung der Regionalpläne zurzeit oberste Priorität. Entsprechend können zur Zeitplanung bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans keine näheren Aussagen gemacht werden.

 

Neuaufstellung der Regionalpläne

 

Die Neuaufstellung der Regionalpläne erfolgt parallel zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans. Zurzeit werden einzelne Fachbeiträge, beispielsweise zum Küsten- und Binnenhochwasserschutz, zur Fortschreibung der Landschaftsprogramme sowie zum Tourismus und zur Rohstoffsicherung verfasst. Auch bestehende Konzepte anderer Planungsträger, wie Klimaschutz- und Mobilitätskonzepte oder regionale Entwicklungskonzepte, sollen in Zuge der Neuaufstellung Berücksichtigung finden.

 

Einen besonderen Fokus wird auch die Sicherung der Daseinsvorsorge erhalten. Dazu wird die Bevölkerungsvorausberechnung für die Kreise aktualisiert. Da sich die Vorausberechnung auf den Bevölkerungsbestand von 2014 bezieht, kann die aktuelle Flüchtlings- bzw. Zuwanderungssituation nur bedingt abgebildet werden.

 

Im Vergleich zu den bestehenden Raumordnungsplänen sollen auch Gemeinden außerhalb des Systems der zentralen Orte bestimmt werden, die für größere Gewerbeansiedlungen aufgrund von Standortfaktoren (bspw. gute überregionale Verkehrsanbindung) besonders geeignet sind. Der im LEP 2010 definierte wohnbauliche Entwicklungsrahmen wird voraussichtlich angepasst werden.

 

Meilensteine:

  • Frühjahr 2016: Veranstaltung zur Einbindung von bestehenden Gewerbeflächenentwicklungskonzepten
  • Frühjahr 2016: Workshops zur Einbindung von Gebieten für Tourismus und Erholung
  • April 2016: Kabinettsbefassung und Veröffentlichung der Fortschreibung der Bevölkerungsprognose
  • 4. Quartal 2016: Beteiligung zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms und der Landschaftspläne

Aufgrund der Entwicklungen bezüglich der raumplanerischen Steuerung von Windkraft im Jahr 2015, genießt die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans bzw. Teilaufstellung der Regionalpläne zurzeit oberste Priorität. Entsprechend können zur Zeitplanung bei der Neuaufstellung der Regionalpläne keine näheren Aussagen gemacht werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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