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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/773

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

./.

 

 

 

Sachverhalt:

1. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat 2012 beschlossen, durch verschiedene Maßnahmen den Ausbau der Kindertagespflege als ein familiennahes, flexibles und kostengünstiges Betreuungsangebot  zu fördern.

 

Zur Steigerung der Attraktivität der Kindertagespflege hat der Kreistag 2012 beschlossen, die Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren mit einem Euro pro Betreuungsstunde zu fördern. Die Gemeinden wurden gebeten, sich ebenfalls mit einem Euro an der Finanzierung zu beteiligen.

135 Gemeinden stimmten der Beteiligung an der Finanzierung der Kindertagespflege zu. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt zentral im Fachdienst 3.1.

 

Nach Ablauf von zwei Jahren hat der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschlossen,  die finanzielle Unterstützung der Förderung der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren durch Kreis und Kommunen für weitere zwei Jahre bis zum 31.07.2016 fortzuführen.

 

Die Geldleistung für Tagespflegepersonen wurde ab 01.08.2014 auf 3,50 € erhöht.

 

Gleichzeitig hat der Jugendhilfeausschuss 2012 den Auftrag erteilt, zur Gewinnung neuer Kindertagespflegepersonen das Vermittlungssystem im Kreis zu überarbeiten.

Hierzu wurden mit den Trägern der Vermittlungsstellen Leistungsvereinbarungen geschlossen, in denen Qualität und Standards der Aufgabenwahrnehmung geregelt sind.

 

Aktuelle Situation

Aus dem Vergleich der Kennzahlen in der Kindertagespflege wird deutlich, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde bei der Belegung von Plätzen in der Kindertagespflege und Anzahl von Tagespflegepersonen unter dem Durchschnitt liegt.

 

 

 

 

 

 

 

Es  wird daher vorgeschlagen, die Bezuschussung der Tagespflege für weitere zwei Jahre zu verlängern.

 

Zum weiteren Ausbau der Kindertagespflege sind gemeinsam mit den Kommunen und Vermittlungsstellen Perspektiven zu entwickeln. 

 

 

2. Modellprojekt Hüttener Berge

Dem Amt Hüttener Berge wurde 2012 im Rahmen eines Modellprojektes die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung der Kindertagespflege für Kinder, deren Eltern ihren Wohnsitz im Amt Hüttener Berge haben, durch die Verwaltung des Amtes Hüttener Berge übertragen,  um Hinweise für die künftige Gestaltung zu erhalten. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere Vor- und Nachteile einer zentralen Bearbeitung erfasst werden.

Das Projekt wurde um zwei Jahre bis 31.07.2016 verlängert. Es bestehen keine Einwände gegen eine weitere Fortführung.

 

 

 

Die Beratungsergebnisse aus dem Unterausschuss werden nachgereicht.

 

 

 

 

Christina Mönke 

 

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss Kindertagesbetreuung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss/Kreistag die Fortführung der Bezuschussung der Förderung der Tagespflege für weitere zwei Jahre.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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