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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2016/771

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung der Nichtöffentlichkeit:

 

 

Sachverhalt:

Land und Kommunen haben sich darauf verständigt, zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuung und zur Fortsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung bis 2018 Mittel zur Verfügung zu stellen und haben hierzu eine Vereinbarung getroffen (Anlage 1). Die Vereinbarung wird dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Die Vereinbarung sieht mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Verwendung der bereitstehenden  Mittel für

  • die Abgeltung der Mehrkosten für die Betreuung von Flüchtlingskindern,
  • Investitionskosten,
  • die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels,
  • die Förderung von Familienzentren,
  • pädagogische Fachberatung und
  • Qualitätsmanagement

vor.

 

Sachstand:

Für die Förderung von Familienzentren in den Jahren 2016 und 2017 liegt der Erlassentwurf des Landes vor. Danach wird die Förderung in gleicher Höhe wie 2015 erfolgen. Über die Vergabe der Mittel hat der Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 20.05.2015 für den Projektzeitraum von vier Jahren entschieden. Aufgrund dieser Beschlusslage erfolgt die Weiterleitung der Mittel für 2016 und 2017 wie im Vorjahr.

 

Für die Förderung pädagogischer Fachberatung in Kindertagesstätten in den Jahren 2016 und 2017 liegt ein entsprechender Erlassentwurf des Landes vor.

Die Vorgaben des Landes und die Höhe der Fördersumme entsprechen den Vorgaben aus 2015. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird vorgelegt.

 

Für die Förderung der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen 2016 und 2017 soll in Zusammenarbeit zwischen Land und den Kommunalen Landesverbänden der Erlass für 2016 und 2017 noch überarbeitet werden. Da dieser Erlassentwurf noch nicht vorliegt, wird über die Mittelvergabe im Kreis erst im Mai d.J. beraten werden können.

 

Förderung investiver Maßnahmen

Gemäß Vereinbarung wird das Land für Investitionen in die Kita-Infrastruktur bis 2018 insgesamt weitere 42 Mio € zur Verfügung stellen.

 

Nach Mitteilung des Landkreistages ist zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung sowie den kommunalen Landesverbänden auf Arbeitsebene Einvernehmen darüber erzielt worden, dass die Investitionsmittel auf Grundlage der bisher geltenden Zuwendungsbestimmungen an die Kreise und kreisfreien Städte verteilt werden sollen. Die Höhe der Fördermittel für den Kreis Rendsburg-Eckernförde wird für 2016 mit 1.000.009,00 € angegeben.

 

Nach Eingang entsprechend verbindlicher Bestätigung durch das Land werden die hier vorliegenden Anträge im Rahmen des vereinbarten Verfahrens beschieden. 

 

Zu den Mitteln für die Abgeltung der Mehrkosten für die Betreuung von Flüchtlingskindern  und der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels liegen noch keine Informationen vor.

 

 

 

 

Christina Mönke

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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