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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/755

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Die Selbstverwaltungsgremien des Kreises Rendsburg-Eckernförde haben sich mit dem Thema der NS-Zeit in Bezug auf die jeweiligen ehemaligen Landräte des Kreises Rendsburg-Eckernförde befasst. Die Bildporträts befinden sich im Sitzungsraum 169 des Verwaltungsgebäudes des Kreishauses in Rendsburg.

 

Zunächst hingen die Porträts aller Landräte unkommentiert; eine ergänzende objektive Darstellung, wer insbesondere in die Strukturen der NS-Zeit verstrickt gewesen sein könnte, fehlte. Gemäß Beschluss des Hauptausschuss vom 11.12.2013 wurden die Porträts der Landräte im Raum 169 des Kreishauses vorläufig auf die lange Wandseite des Raumes umgehängt. Darüber hinaus  wurde jeder Landrat seinem Betätigungszeitraum gemäß dem Königreich Preußen, dem Kaiserreich, der Weimarer Republik, dem Nationalsozialismus oder der Nachkriegszeit und der Bundesrepublik zugeordnet.

 

Auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Bildung wurde die Westfälische Universität Münster mit der Erstellung eines Gutachtens zur Aufarbeitung der Geschichte der Landräte hinsichtlich möglicher Verstrickungen während der Zeit des Nationalsozialismus gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 23.04.2015 beauftragt. Das Gutachten wurde durch Herrn Prof. Dr. Thomas Großbölting und Herrn Lukas Grawe, M.A. erstellt, welches den Ausschussmitgliedern und seinen Stellvertretern als ausgedruckte Fassung durch die Verwaltung mit Schreiben vom 23.11.2015 übersandt wurde.

 

Ziel der wissenschaftlichen Arbeit war es, auf Basis des dem Kreis Rendsburg-Eckernförde dann vorliegenden Gutachtens eine verlässliche Bewertung der Rolle der Landräte als verantwortlicher leitender Verwaltungsbeamter einer Kreisverwaltung während der nationalsozialistischen Diktatur durch die politischen Selbstverwaltungsgremien vornehmen zu können.

 

Auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme können anschließend Perspektiven dafür erarbeitet werden, wie mit der Landrätegalerie künftig umgegangen werden kann. Ein einfaches Abhängen der Porträts „belasteter“ Personen erschien wenig sinnvoll. Vielmehr galt es, die Bildergalerie didaktisch aufzubereiten, um Betrachter zur Auseinandersetzung mit der Vergangenheit anzuregen.

 

Die Aufarbeitung hatte sich nicht nur auf die Landräte zu beschränken, die während des NS-Regimes ihr Amt ausübten, sondern auch auf jene auszugreifen, die vor oder nach dem NS-Regime als Landrat amtierten. Insgesamt handelt es sich um eine Gruppe von 20 Personen, die nicht nur als Einzelpersonen, sondern auch als Akteure verstanden werden, die innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung über gewisse Handlungsspielräume verfügten. Für die Erstellung des Gutachtens und die beiden vorangehenden Schritte der Literatur- und Quellenrecherche bzw. -auswertung standen insgesamt sechs Monate, von Mai bis Oktober 2015, zur Verfügung. Da für den Landrat Waldemar von Mohl ein entsprechendes Gutachten des IZRG vorlag, erfolgte keine nochmalige Begutachtung.

 

Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Rolle der Landräte wurde durch die äußerst problematische Quellensituation erschwert. Während für einige Landräte eine durchaus dichte Überlieferung an personenbezogenen Unterlagen existiert, finden sich für mehrere Personen nur äußerst spärliche und/oder inhaltsarme Akten.

 

Die Gutachter werden ergänzende Erläuterungen in der Ausschusssitzung vornehmen und für entsprechende Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

Verwaltungsseitig wird dem Ausschuss vorgeschlagen, auf ein Abhängen der Porträts „belasteter“ Personen zu verzichten. Vielmehr sollte eine didaktische Aufbereitung ergänzend zur vorhandenen Bildergalerie erfolgen. Deshalb sollten die Ergebnisse des Gutachtens zu den Landräten knapp in einer übersichtlichen Darstellungsform zusammengefasst werden. Auf diese Weise soll eine Kurzcharakteristik vergbar sein, um Betrachter zur Auseinandersetzung mit der Vergangenheit anzuregen.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, auf ein Abhängen der Porträts von Personen mit Verstrickungen zum NS-Regime zu verzichten. Darüber hinaus wird eine didaktische Aufbereitung ergänzend zur vorhandenen Bildergalerie empfohlen. Die Ergebnisse des Gutachtens zu den Landräten sind knapp in einer übersichtlichen Darstellungsform zusammenzufassen. Auf diese Weise soll eine Kurzcharakteristik verfügbar sein, um Betrachter zur Auseinandersetzung mit der Vergangenheit anzuregen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Ja

 

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