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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/754

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Der Verein Skulptur in Bissee e.V. beabsichtigt gemäß der als Anlage beigefügten Antragstellung mit Schreiben vom 07.12.2015 den „Skulpturensommer in Bissee“ mit einem Ausstellungszeitraum von Mai bis Oktober 2016 durchzuführen. Die Ausstellung soll das ganze Spektrum der Kunst zeigen: die „klassische“ Skulptur, sonstige Objekte oder auch Installationen. Die Arbeiten, mit denen sich die Kunstschaffenden bewerben, können vorhandene ältere Arbeiten, aber auch neu geschaffene, eventuell vor Ort gefertigte, auf den Standort bezogene Arbeiten sein. Entscheidend ist, dass sie sich im öffentlichen Raum behaupten können. Der Veranstalter ist bestrebt, mindestens drei Arbeiten auszustellen, um das Werk der einzelnen Kunstschaffenden zu verdeutlichen.

 

Für die Organisation und Durchführung der Skulpturenausstellung, die allein durch ehrenamtliche Arbeit entsteht, wurden Kosten in Höhe von 8.100 € kalkuliert, die aus Eigenmittel und Sponsorengelder in Höhe von 6.800 € nicht gedeckt werden können. Dementsprechend wird eine Bezuschussung in Höhe der Deckungslücke in Höhe von 1.300 € beantragt.

 

Für die Förderung kultureller Maßnahmen im Kreisgebiet stehen nicht gebundene Mittel der Förde Sparkasse aus der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von 6.895 € zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss vor, für einen Defizitausgleich dem Verein Skulptur in Bissee e.V. einen Zuschuss in Höhe von 15% der tatsächlich entstehenden Kosten, maximal jedoch ein Betrag von 1.300 € zu gewähren.

 

Eine Beteiligung des Kreisbeauftragten für Kulturangelegenheiten wurde durchgeführt, der eine Förderung durch den Kreis für einen möglichen Defizitausgleich befürwortet.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Dem Verein Skulptur in Bissee e.V. wird für einen Defizitausgleich ein Zuschuss zur Ausstellung in 2016 „Skulpturensommer in Bissee“ in Höhe von 15% der tatsächlich entstehenden Kosten, maximal jedoch ein Betrag in Höhe von 1.300 € aus den nicht gebundenen Mitteln der Förde Sparkasse aus der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011 gewährt.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Der beantragte Zuschuss beträgt 1.300 €

 

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Anlagen

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