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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/752

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt:

Gemäß des 10-Jahresplans des Gebäudemanagements für alle kreiseigenen Gebäude ist für die Liegenschaft in der Königinstraße 1 eine Gesamtsumme von 1.000.000 € zum Erhalt der Gebäudestruktur und Nutzungsart kalkuliert und eingeplant. Zum Beispiel sind in den nächsten Jahren das Pfannendach mit 300.000 € zu erhalten und 110.000 € zur Fenstererneuerung eingeplant.

 

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

 

In der Liegenschaft sind vom Fachbereich Jugend und Familie die Fachgruppen  3.1 und  3.3 untergebracht.

 

Nach Prüfung im Fachdienst Gebäudemanagement führt der nicht zufriedenstellende Unterhaltungszustand dazu, dass die Nutzung der Liegenschaft für Büroräume im Vergleich zu anderen Liegenschaften nicht wirtschaftlich ist.

 

Der Verkauf der Liegenschaft hätte durch den Verkaufserlös einen einmaligen haushaltären Effekt und Einsparungen in der Bauunterhaltung über die nächsten 10 Jahre in Höhe von 1.000.000 € zur Folge.

Dem gegenüber ständen Aufwendungen für die Anmietung von geeigneten Büroflächen. Mit der Anmietung kann flexibel auf die Bedarfslage reagiert werden.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den Verkauf der Liegenschaft Königinstraße 1 zu prüfen und eine alternative Unterbringung der Dienststellen in einer Gegenüberstellung vorzubereiten.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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