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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/760

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

 

Die für den Betrieb der Recyclinghöfe zuständige Genehmigungsbehörde (LLUR) hatte mit Genehmigungsbescheid vom 19.09.2013 den Standort Neuer Haidkrug 10 in 24582 Bordesholm für den Betrieb des Recyclinghofes bzgl. der Entwässerung der befestigten Hoffläche als ungeeignet eingeordnet und mit diversen Auflagen für einen Weiterbetrieb versehen.

 

Aus diesem Grund wurde der zwischen der AWR und der Versorgungsbetriebe Bordesholm GmbH (VBB) bestehende Vertrag über den Betrieb des Recyclinghofes Bordesholm aus formalen Gründen seitens der AWR zunächst zum 31.12.2014 gekündigt und zwecks Durchführung der für den Weiterbetrieb erforderlichen Maßnahmen befristet bis zum 31.12.2015 verlängert.

 

Bezüglich der Auflagen und der Genehmigungslage wird auf den Änderungsbescheid des LLUR vom 25.6.2015 verwiesen (siehe Anlage 1).

 

Die vom LLUR und der Wasserbehörde des Kreises erlassenen Auflagen wurden seitens der Versorgungsbetriebe erfüllt. Die erforderlichen  Baumaßnahmen wurden am 17.12.15 abgeschlossen.

 

Da die Erfüllung der geforderten Maßnahmen mit einem erheblichen finanziellen Aufwand für die Versorgungsbetriebe Bordesholm (VBB) verbunden sind, haben die VBB für den Betrieb des Recyclinghofes um eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren ab Baufertigstellung gebeten. Die AWR beabsichtigt dem Wunsch der VBB nachzukommen und den Betreibervertrag mit einer Laufzeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2025 abzuschließen.

 

Nach § 8 Absatz 3 des Entsorgungsvertrages zwischen der AWR und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde hat die AWR bei Verträgen, die die Laufzeit des Entsorgungsvertrages überschreiten, die vorherige Zustimmung des Kreises einzuholen. Der Entsorgungsvertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2017 und verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn er nicht spätestens ein Jahr vor seinem Auslaufen von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

 

Die AWR bittet um Zustimmung zur beabsichtigten Vertragslaufzeit von 10 Jahren für den Betrieb des Recyclinghofes Bordesholm vom 01.01.2016 bis 31.12.2025.

 

Der Entwurf des Betreibervertrages mit den Versorgungsbetrieben Bordesholm ist als Anlage 2 beigefügt. Die zum Betreibervertrag zugehörige Anlage 2 (Lagepläne) sowie Anlage 5 (Vergütung) werden nach Vorliegen der durch die VBB noch anzugebenden Pläne bzw. Daten ergänzt.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss beschließt, dem zwischen der AWR und den Versorgungsbetrieben Bordesholm beabsichtigten Vertrag über den Betrieb des Recyclinghofes Bordesholm gemäß § 8 Absatz 3 des Entsorgungsvertrags vom 4.6.1992 zuzustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:  Keine

 

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Anlagen

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