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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/757

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

 

2. Sachverhalt:

Der Fachdienst 1.2 richtet die Informationssicherheit der Kreisverwaltung insbesondere nach der Prüfung des LRH im Jahre 2013 neu aus. Diese Aufgabe und das Vorgehen orientieren sich dabei an den geltenden Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationssicherheit (BSI). Hierzu bedarf es nach dem BSI-Standard 100-1 dem Aufbau eines wirksamen Managementsystems für Informationssicherheit.

 

Ein Grundpfeiler hierfür ist die Entwicklung und Inkraftsetzung einer Informations-sicherheitsleitlinie für die gesamte Kreisverwaltung bzw. alle Nutzerinnen und Nutzer der Informationstechnik der Kreisverwaltung. Daher gehören zum Adressatenkreis auch die Kreistagsabgeordneten und die bürgerlichen Mitglieder in den Ausschüssen.

 

Der Informationssicherheitsbeauftragte des Kreises hat hierzu eine den Regelungen des BSI entsprechende Leitlinie (Anlage) für die Kreisverwaltung entwickelt. Sie bildet den ersten Schritt zur Definition und Ausgestaltung eines (IT-)Sicherheitsprozesses innerhalb der Kreisverwaltung. Mit ihr werden die Sicherheitsstrategie, die Sicherheitsmaßnahmen und das Bekenntnis der Behördenleitung zur Informationssicherheit als gesamtheitlichem Sicherheitsprozess definiert.

 

Sie entwickelt keine unmittelbare Wirkung auf den in der Leitlinie genannten Adressatenkreis, sondern bildet den Rahmen für die Weiterentwicklung der Informationssicherheit der Kreisverwaltung.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt der Informationsleitlinie in der vorgelegten Version zu.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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