Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/739-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.4 Finanzen
- Bearbeiter/in:
- Sabine Groeper
- Ansprechpartner/in:
- Groeper, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Beratung
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14.12.2015
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Sachverhalt
1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt
2. Sachverhalt:
Personalbudget 2016
Das Personalbudget 2016 beläuft sich lt. Haushaltsentwurf (siehe Vorbericht Seiten 12 – 15) auf 30.195.000 €. Folgende Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf wurden im Rahmen der Sitzungen des Hauptausschusses am 05. bzw. 12.11.2015 sowie am 03.12.2015 beschlossen:
Hauptausschuss 05.11.2015
Fachbereich | Maßnahme | Aufstockung Personalbudget in Euro |
Jugend und Familie | 1 Stelle Amtsvormundschaften | 55.000 |
Jugend und Familie | 2,5 Stellen Bezirkssozialarbeit | 143.400 |
Jugend und Familie | 0,5 Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe | 22.100 |
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| 220.500 |
Die Stellen sollen befristet auf 2 Jahre eingerichtet werden.
Hauptausschuss 12.11.2015
Fachbereich | Maßnahme | Aufstockung Personalbudget in Euro |
Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen | 1 Stelle fachbereichsübergrei-fende Koordinierung für Flücht-lingsfragen (Umwandlung einer Stelle, Berücksichtigung des Differenzbetrages zur bisherigen Veranschlagung) | 38.300 |
Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen | 1 Stelle für die Koordinierungsstelle zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen | 59.800 |
Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen | 1 Stelle für die Leitung der Fachgruppe Zuwanderung | 76.600 |
Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen | 3 Stellen für die Sachbear-beitung Asylrecht/ Aufenthalts-recht | 152.800 |
Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen | 2 Stellen für die Koordinierung der Verteilung von Flüchtlingen auf die gemeindliche Ebene und die Unterstützung der Fachgruppe im Bereich der Aktenführung etc. | 88.200 |
Jugend und Familie | 1 Stelle Amtsvormundschaften | 55.000 |
Jugend und Familie | 1 Stelle Bezirkssozialarbeit | 57.200 |
Jugend und Familie | 0,5 Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe | 22.100 |
Soziales, Arbeit und Gesundheit | 0,5 Stelle Soziale Sicherung | 25.000 |
Soziales, Arbeit und Gesundheit | 0,5 Stelle Arzt/Ärztin Gesundheitsdienste | 41.000 |
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| 616.000 |
Die Stellen sollen befristet auf 2 Jahre eingerichtet werden.
Hauptausschuss 03.12.2015
Fachbereich | Maßnahme | Aufstockung Personalbudget in Euro |
Stabsstelle 05 | Einsparung durch Einsatz eines Kassenautomaten | -15.000 |
Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen | Umwandlung von Sach- in Personalkosten für Koordi-nation der Verwendung der Ausgleichsgelder für Wind-kraftanlagen | 25.000 |
Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen | 2 Stellen Rückkehrberatung für Flüchtlinge (1 Stelle unbefristet sofort, 2. Stelle Freigabe nach Evaluation durch Haupt-ausschuss) | 130.000 |
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| 140.000 |
Unter Berücksichtigung der genannten Beschlüsse zum Personalbudget beläuft sich das Personalbudget 2016 auf 31.171.500 €.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016
Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 ist von den Fachausschüssen des Kreistages beraten worden. Die von den Fachausschüssen beschlossenen Änderungen des Haushaltsentwurfes sowie die Änderungen zum Finanzausgleich aufgrund des 2. Haushaltserlasses vom 20.11.2015 und die Beschlüsse des Hauptausschusses aus der Sitzung vom 03.12.2015 sind in der als Anlage 1 beigefügten Veränderungsliste zusammengefasst (Stand: 07.12.2015).
Aus der beigefügten Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf der Verwaltung ergeben sich folgende Festsetzungen für die Haushaltssatzung (Anlage 2).
| Stand Verwaltungsentwurf | Stand Veränderungsliste 07.12.2015 |
Im Ergebnisplan |
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Gesamtbetrag der Erträge | 341.870.500 | 352.601.900 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 348.345.100 | 356.781.200 |
Jahresfehlbetrag | 6.474.600 | 4.179.300 |
Im Finanzplan |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 333.001.400 | 344.033.600 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 338.102.800 | 345.907.500 |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 3.533.100 | 3.533.100 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 7.897.100 | 7.982.100 |
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | 0 |
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | 0 | 70.000 |
Höchstbetrag der Kassenkredite | 20.000.000 | 20.000.000 |
Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen | 613,96 | 623,22 |
Umlagesatz für die allgemeine Kreisumlage | 31 v.H. | 31 v.H. |
Die Schulden entwickeln sich wie folgt:
Schuldenstand 31.12.2015 nach dem Stand September 2015: | 15.541.200 Euro |
abzüglich Tilgung Land aus Krankenhausfinanzierung | 14.300 Euro |
abzüglich ordentliche Tilgung 2016 | 1.822.500 Euro |
zuzüglich Kreditbedarf 2016 für investive Maßnahmen | 0 Euro |
zuzüglich Kassenkreditbedarf | 0 Euro |
Doppischer Schuldenstand 31.12.2016 (ohne innere Darlehen) | 13.704.400 Euro |
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Nachrichtlich: Stand innere Darlehen am 31.12.2016 | 500.000 Euro |
Schuldenstand am 31.12.2016 einschließlich innerer Darlehen | 14.204.400 Euro |
Stellenplan 2016
Nach dem Stellenplanquerschnitt ergibt sich im Verwaltungsentwurf 2016 eine Gesamtzahl von 613,96 Stellen. Nach der als Anlage 3 beigefügten Änderungsliste zum Stellenplanentwurf ergibt sich eine Veränderung von insgesamt + 9,26 Stellen, so dass die Gesamtzahl für 2016 623,22 Stellen beträgt.
Budgetregelungen
In der Sitzung des Hauptausschusses am 03.09.2015 wurde die Verwaltung gebeten, auf Grundlage der folgenden Punkte einen Beschlussvorschlag mit den notwendigen Anpassungen der Budgetregelungen und sonstiger Vorschriften sowie Berücksichtigung im Haushaltsentwurf 2016 zu erstellen:
- Der Landrat legt die entsprechende Gesamtliste dem Hauptausschuss zur Freigabe der Haushaltsmittel vor.
- Budgetüberschüsse aus den Fachausschüssen bis 5.000 € werden vollständig und bis zu 20.000 € zu 50 % übertragen. Darüberhinausgehende Überschüsse werden dem Haushalt „zugeführt“.
Vor diesem Hintergrund hat die Stabsstelle Finanzen die Budgetregelungen überarbeitet. Der Entwurf ist als Anlage 5 beigefügt.
§ 3 der Budgetregelungen ist entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses vom 03.09.2015 ergänzt worden. Unter Ziffer 2 findet die neue Regelung aus dem o.a. Beschluss ihren Niederschlag. Demnach werden Budgetüberschüsse bis 5.000 € und Budgetüberschüsse über 5.000 € bis zu 20.000 € zu 50 % übertragen. Darüberhinausgehende Überschüsse fließen dem allgemeinen Haushalt zu. Nach Ziffer 3 legt zukünftig der Landrat dem Hauptausschuss eine Liste über die Budgetergebnisse der Konten der freiwilligen Leistungen vor.
Da ab dem Haushaltsjahr 2016 nur noch Budgetüberschüsse aus den Fachausschüssen übertragen werden, ist § 4 der bisher gültigen Budgetregelungen (Budgets der Fachdienste und Stabsstellen) gestrichen worden.
Die Budgetübersicht ist ebenfalls überarbeitet worden.
Die Budgets 31601 und 31602 zu einem neuen Budget 31603 mit der Bezeichnung „Jugendarbeit und Kindertagesstätten, Eingliederungshilfen nach SGB VIII“ zusammengefasst. Fach- und Ressourcenverantwortung werden so zusammengeführt. Das neu entstandene Budget verfügt über ein größeres Volumen und somit über erweiterte Möglichkeiten der Deckungsfähigkeit.
Die Konten und die Höhe der freiwilligen Leistungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde werden für die einzelnen Teilpläne gesondert in der Anlage zu den Budgetregelungen aufgeführt. Auch hier ist eine Überarbeitung erfolgt.
Dabei sind die Aufwendungen für die Zuschüsse für den Brand- und Katastrophenschutz (Teilpläne 126101 und 128101), die Zuschüsse im Rahmen der Prävention und Projekte (vorher Kinderschutz; Teilplan 363602), die Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Teilplan 361101), die Zuschüsse im Rahmen der Schülerbeförderung (Teilplan 241101) und die Aufwendungen für den ÖPNV (Teilplan 547101) gestrichen worden. Die Verpflichtung zur Leistung der genannten Aufwendungen ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Folglich sind sie aus der Budgetübersicht der Konten der freiwilligen Leistungen zu streichen.
Die vorgesehene Änderung der Aufbauorganisation zum 01.01.2016 wurde in die Budgetübersichten eingearbeitet.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind in den beigefügten Budgetregelungen, in der Budgetübersicht und in der Übersicht über die Konten der freiwilligen Leistungen rot gekennzeichnet (Anlage 4).
Beschlussempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses
- die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 in der Fassung der beigefügten Veränderungslisten (Stand: 07.12.2015) und der in der Sitzung gefassten Beschlüsse sowie
- den Stellenplan in der Fassung der Änderungsliste sowie der in der Sitzung gefassten Beschlüsse zu beschließen und
- den geänderten Budgetregelungen und den Budgetzuschnitten für 2016 zu zustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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3,8 MB
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