Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/739

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

 

2. Sachverhalt:

Personalbudget

 

Das Personalbudget 2016 beläuft sich lt. Haushaltsentwurf (siehe Vorbericht Seiten 12 – 15) auf 30.195.000 €. Folgende Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf wurden im Rahmen der Sitzungen des Hauptausschusses am 05. bzw. 12.11.2015 beschlossen:

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 05.11.2015 wurde beschlossen, den Personalkostendeckel ab 2016 um 220.500 € infolge erheblich gestiegener Flüchtlingszahlen anzuheben. Die Anhebung erfolgte zunächst auf 2 Jahre befristet. In gleicher Höhe verschlechtert sich der Haushalt 2016 und es sind 4 Stellen im Stellenplan 2016 zu berücksichtigen. 

Eine weitere Anhebung des Personalkostendeckels infolge erheblich gestiegener Flüchtlingszahlen um 616.000 €  wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.11.2015 beschlossen.  Diese Anhebung ist ebenfalls auf 2 Jahre befristet. Die Verschlechterung für den Haushalt 2016 beträgt 408.600 € und im Stellenplan 2016 sind weitere 4,5 Stellen zu berücksichtigen. Eine Übersicht über die am 05. Bzw. 12.11.2015 beschlossenen Änderungen  ist als Anlage 1 beigefügt. 

 

 

Im Personalbudget 2016 sind noch folgende Änderungen zu berücksichtigen:

 

Bereich

Maßnahme

Betrag

Bemerkung

Stabsstelle 05

Einsparung durch Einsatz eines Kassenautomaten

-15.000

Hauptausschuss 03.09.2015

Fachbereich 2

Umwandlung von Sach- in Personalkosten  für Koordi-nation der Verwendung der Ausgleichsgelder für Wind-kraftanlagen

25.000

Umwelt- und Bauausschuss

19.11.2015

 

 

10.000

 

 

Unter Berücksichtigung der aufgeführten Änderungen beläuft sich das Personalbudget 2016 auf 31.041.500 €.

 

 

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016

 

Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 ist von den Fachausschüssen des Kreistages beraten worden. Die von den Fachausschüssen beschlossenen Änderungen des Haushaltsentwurfes sind in der als Anlage beigefügten Veränderungsliste zusammengefasst (Stand: 24.11.2015). Ebenso wurden die Änderungen zum Finanzausgleich aufgrund des 2. Haushaltserlasses vom 20.11.2015 eingearbeitet. Dabei sind die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2015 und die Ergebnisse der Regelüberprüfung zum kommunalen Finanzausgleich in die Berechnungen eingeflossen. Der 2. Haushalterlass vom 20.11.2015 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Aus der beigefügten Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf der Verwaltung ergeben sich folgende Festsetzungen für die Haushaltssatzung (Anlage 3 ).

 

 

Stand

Verwaltungsentwurf

Stand

Veränderungsliste

24.11.2015

Im Ergebnisplan

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

341.870.500

352.601.900

Gesamtbetrag der Aufwendungen

348.345.100

356.193.400

Jahresfehlbetrag

6.474.600

3.591.500

Im Finanzplan

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

333.001.400

344.033.600

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

338.102.800

345.319.700

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

3.533.100

3.533.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

7.897.100

7.967.100

Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

0

0

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0

70.000

Höchstbetrag der Kassenkredite

20.000.000

20.000.000

Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

613,97

621,22

Umlagesatz für die allgemeine Kreisumlage

31 v.H.

31 v.H.

 

 

Stellenplan 2016

 

Nach dem Stellenplanquerschnitt ergibt sich im Verwaltungsentwurf 2016 eine Gesamtzahl von 613,96 Stellen. Nach der als Anlage 4 beigefügten Änderungsliste zum Stellenplanentwurf ergibt sich eine Veränderung von insgesamt + 7,26 Stellen, so dass die Gesamtzahl für 2016 621,22 Stellen beträgt. Eine Prüfung der im Stellenplan zu berücksichtigenden Stellen hat ergeben, dass von den in der Anlage 1 aufgeführten 8,5 Stellen lediglich 7 Stellen im Stellenplan 2016 zu berücksichtigen sind. Die übrigen Stellen sind bereits berücksichtigt.

 

 

Budgetregelungen

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 03.09.2015 wurde die Verwaltung gebeten, auf Grundlage der folgenden Punkte einen Beschlussvorschlag mit den notwendigen Anpassungen der Budgetregelungen und sonstiger Vorschriften sowie Berücksichtigung im Haushaltsentwurf 2016 zu erstellen:

 

  • Der Landrat legt die entsprechende Gesamtliste dem Hauptausschuss zur Freigabe der Haushaltsmittel vor.

 

  • Budgetüberschüsse aus den Fachausschüssen bis 5.000 € werden vollständig und bis zu 20.000 € zu 50 % übertragen. Darüberhinausgehende Überschüsse werden dem Haushalt „zugeführt“.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Stabsstelle Finanzen die Budgetregelungen überarbeitet. Der Entwurf ist als Anlage 5 beigefügt.

 

§ 3 der Budgetregelungen ist entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses vom 03.09.2015 ergänzt worden. Unter Ziffer 2 findet die neue Regelung aus dem o.a. Beschluss ihren Niederschlag. Demnach werden Budgetüberschüsse bis 5.000 € und Budgetüberschüsse über 5.000 € bis zu 20.000 € zu 50 % übertragen. Darüberhinausgehende Überschüsse fließen dem allgemeinen Haushalt zu. Nach Ziffer 3 legt zukünftig der Landrat dem Hauptausschuss eine Liste über die Budgetergebnisse der Konten der freiwilligen Leistungen vor.

 

Da ab dem Haushaltsjahr 2016 nur noch Budgetüberschüsse aus den Fachausschüssen übertragen werden, ist § 4 der bisher gültigen Budgetregelungen (Budgets der Fachdienste und Stabsstellen) gestrichen worden.

 

Die Budgetübersicht ist ebenfalls überarbeitet worden.

 

Die Budgets 31601 und 31602 zu einem neuen Budget 31603 mit der Bezeichnung „Jugendarbeit und Kindertagesstätten, Eingliederungshilfen nach SGB VIII“ zusammengefasst. Fach- und Ressourcenverantwortung werden so zusammengeführt. Das neu entstandene Budget verfügt über ein größeres Volumen und somit über erweiterte Möglichkeiten der Deckungsfähigkeit.

 

Die Konten und die Höhe der freiwilligen Leistungen des Kreises Rendsburg-Eckernförde werden für die einzelnen Teilpläne gesondert in der Anlage  zu den Budgetregelungen aufgeführt. Auch hier ist eine Überarbeitung erfolgt.

 

Dabei sind die Aufwendungen für die Zuschüsse für den Brand- und Katastrophenschutz (Teilpläne 126101 und 128101), die Zuschüsse im Rahmen der Prävention und Projekte (vorher Kinderschutz; Teilplan 363602), die Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Teilplan 361101), die Zuschüsse im Rahmen der Schülerbeförderung (Teilplan 241101) und die Aufwendungen für den ÖPNV (Teilplan 547101) gestrichen worden. Die Verpflichtung zur Leistung der genannten Aufwendungen ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Folglich sind sie aus der Budgetübersicht der Konten der freiwilligen Leistungen zu streichen.

 

Die vorgesehene Änderung der Aufbauorganisation zum 01.01.2016 wurde in die Budgetübersichten eingearbeitet.

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind in den beigefügten Budgetregelungen, in der Budgetübersicht und in der Übersicht über die Konten der freiwilligen Leistungen rot gekennzeichnet.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag,

 

  • die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 in der Fassung der beigefügten Veränderungsliste (Stand: 24.11.2015) und der in Sitzung gefassten Beschlüsse sowie
  • den Stellenplan in der Fassung der Änderungsliste sowie der in der Sitzung gefassten Beschlüsse  und
  • die geänderten Budgetregelungen und die Budgetzuschnitte für 2016 zu beschließen.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe beigefügte Veränderungslisten

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...