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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/659

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

Die Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird einer Evaluierung unterzogen.

 

Zwei Ziele sollen bei der Betrachtung der Hauptsatzung verfolgt werden. Zum einen soll die Verantwortung in den Fachausschüssen- insbesondere die des Umwelt- und Bauausschusses- gestärkt werden. Zum anderen sollen Doppelzuständigkeiten oder überflüssige Beratungsreihenfolgen vermieden werden.

 

Ein Beispiel:

Gem. § 5 Abs. 1 d) ist der Umwelt- und Bauausschuss zuständig für Grundstücksangelegenheiten.

Gem. § 8 Abs. 3 Nr. 12 ist dem Hauptausschuss der entgeltliche  und unentgeltliche Erwerb von Vermögensgegenständen im Rahmen der dort genannten übertragen.

Unter Vermögensgegenständen sind aber auch bebaute und unbebaute Grundstücke zu verstehen.

 

Die Sichtung der aktuellen Hauptsatzungen der Kreise: Pinneberg, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Dithmarschen, Nordfriesland, Plön, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Stormarn und Segeberg ergab eine gleiche Struktur wie im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Offensichtlich orientierte sich jeder Kreis an der Mustersatzung des Innenministeriums.

 

Hinsichtlich der identifizierten Doppelzuständigkeiten hat das Innenministerium auf Nachfrage mitgeteilt, dass die gültige Mustersatzung lediglich den Rahmen vorgebe und von den Kreisen entsprechend auszugestalten seien

.

Daher wurden die bestehenden Regelungen in der Hauptsatzung nach dem „bottom-up Prinzip“ geprüft. Insbesondere wurden die Zuständigkeiten der Fachausschüsse, des Hauptausschusses und des Kreistages und darüber hinaus die Zuständigkeiten des Landrates geprüft.

 

Der vorliegende Entwurf ist mit der Kommunalaufsicht im Hause abgestimmt.

 

Hinsichtlich der weiteren Beratungsfolge ist vorgesehen, die beigefügte Synopse in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.10.2015 in einer ersten Lesung zu erörtern. Mögliche Anregungen aus dem Hauptausschuss bzw aus den Fraktionen könnten bis zum 28.10.2015 geprüft und berücksichtigt werden. Über eine abschließende Beschlussempfehlung für die Sitzung des Kreistages am 23.11.2015 könnte der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2015 entscheiden.

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss (08.10.2015) nimmt den vorliegenden Verwaltungsvorschlag (Synopse) zur Kenntnis und beschließt, nach weiteren Beratungen in den Fraktionen, in der Sitzung am 05.11.2015 abschließend über eine Neufassung der Hauptsatzung zu beraten und zu entscheiden. Fragen, Änderungs- und Ergänzungswünsche sind der Verwaltung bis zum 28.10.2015 zuzuleiten

 

Der Hauptausschuss (05.11.2015) beschließt, dem Kreistag zu empfehlen, die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die Neufassung der Hauptsatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in der vorliegenden Neufassung zu beschließen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: Entfällt

 

 

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Anlagen

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