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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2015/688-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: Entfällt

 

 

2. Sachverhalt: 

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen erstattet das Land dem Kreis Rendsburg-Eckernförde für 2,5 Stellen pro Stelle einen Höchstbetrag von 63.000 € pro Jahr. Davon werden max. 20.000 € als Sachausgaben, Personalgemeinkosten und Verwaltungsausgaben anerkannt. Die Zuwendung ist bis zum 30.06.2018 befristet.

 

Die Kostenerstattungen seitens des Landes führen im Haushaltsentwurf 2016 im Teilhaushalt 313901 – Dezentrale Betreuung zu Erträgen in Höhe von 157.500 €. Dem stehen für die neue Koordinierungsstelle zur integrationsorientierten Aufnahme von Flüchtlingen Personalaufwendungen in Höhe von 142.300 € sowie Sachaufwendungen in Höhe von 15.200 € gegenüber.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Insgesamt ergibt sich damit für die neue Koordinierungsstelle ab dem Haushaltsjahr 2016 ein Gesamtaufwand von 157.500 €. Dies entspricht der Höhe der Landeserstattung und ist im Haushaltsentwurf 2016 bereits berücksichtigt.

 

 

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