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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/662

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Begründung der Nichtöffentlichkeit: entfällt

 

2. Sachverhalt: 

 

Hintergrund: Der von der UNO seit 1990 offiziell anerkannte Gedenktag gilt als Symbol für Frauen weltweit, die nötige Kraft für das Eintreten gegen jegliches Unrecht zu entwickeln. Die Frauenrechtsorganisation terre des femmes bietet hierzu eine Fahne an, um der Forderung an ein gleichberechtigtes, selbstbestimmtes und freies Leben von Mädchen und Frauen weltweit Ausdruck zu verleihen.

 

Ein klares Zeichen zu setzten gegen Gewalt an Frauen ist nach Einschätzung der Gleichstellungsbeauftragten ein Ziel, mit dem sich die Kreis- und Selbstverwaltung in Rendsburg-Eckernförde identifiziert und in die Bevölkerung hinein offen signalisiert. Einen aktuellen Bezug bekommt dieses Thema durch die stark angestiegenen Flüchtlingszahlen. Die hierher geflohenen Frauen kommen zum Teil aus Ländern, wo (sexualisierte) Gewalt gegen Frauen als Mittel der Kriegsführung eingesetzt wird. Auch können sexuelle Übergriffe auf der Flucht und auch hier vor Ort keineswegs ausgeschlossen werden.

Die Beflaggung wurde bereits in den Vorjahren zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Rendsburg durchgeführt. Sollte der Kreistag positiv beschließen,  wird diese Kooperation fortgeführt.

 

 

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Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, dass zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2015 die Flagge der Frauenrechtsorganisation terre des femmes  mit dem Schriftzug „NEIN zu Gewalt an Frauen: frei leben ohne Gewalt“ am Kreishaus gehisst wird, um ein öffentliches Zeichen zu setzten gegen Gewalt an Frauen.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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